Weiterhin positive Dynamik am Arbeitsmarkt

Im Mai setzte sich der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Kanton Zürich fort, die Quote sank um 0.2 Prozentpunkte auf 2.5 Prozent. Ab 1. Juli gilt für Berufe mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit die Stellenmeldepflicht. Die Arbeitsmarktbehörden im Kanton Zürich haben sich intensiv auf die Einführung vorbereitet und ein Stellenmeldezentrum eingerichtet.

Im vergangenen Monat nahm die Zahl der bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registrierten Arbeitslosen mit 2›138 erneut deutlich ab und lag Ende Mai bei 20›393 Personen. Die Arbeitslosenquote reduzierte sich dadurch um 0.2 Prozentpunkte auf 2.5 Prozent.

Aufhellung in den wichtigsten Branchen

Die um diese Jahreszeit übliche saisonale Entspannung am Arbeitsmarkt zeigte sich insbesondere bei den Berufen des Baugewerbes, im Gastgewerbe sowie im Detailhandel. Insgesamt zeigt sich neben der saisonalen Entspannung auch eine konjunkturelle Aufhellung in den wichtigsten Branchen. Erfreulich ist der Rückgang in der Industrie, vor allem im Bereich Metallerzeugung, Elektrotechnik, Uhren und Optik.

Dienstleistungsorientierte Umsetzung der Stellenmeldepflicht

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die vom nationalen Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht. Sie verpflichtet Arbeitgeber, der öffentlichen Arbeitsvermittlung offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden. Stellensuchenden, die auf dem RAV angemeldet sind, bietet die Stellenmeldepflicht einen Informationsvorsprung und erhöht ihre Chancen auf eine Anstellung. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Zürich haben sich in den letzten Monaten intensiv auf die Umsetzung der Meldepflicht vorbereitet und ein kantonales Stellenmeldezentrum mit 17 Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern aufgebaut, das den Arbeitgebern als zentrale Anlaufstelle dient und sie bei den Vermittlungsprozessen unterstützt.
In den betroffenen Berufsarten führt die Umsetzung der Stellenmeldepflicht zu einem administrativen Mehraufwand, dem der Kanton Zürich mit einer dienstleistungsorientierten Umsetzung begegnen will. «Wir wollen den Aufwand für die betroffenen Arbeitgeber möglichst gering halten, indem wir professionelle Prozesse bei der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten, Selektionsverfahren und Stellenbesetzung geschaffen haben» betonte Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh heute vor den Medien. Die Stellenmeldepflicht bietet auch die Chance, die bereits bestehenden Kontakte zwischen zahlreichen Arbeitgebern und den RAV weiter zu vertiefen.

(Medienmitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit)

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