Volksschulgesetz: Handarbeitsartikel aufgehoben

Der Regierungsrat hat die Streichung des sogenannten Handarbeitsartikels aus dem Volksschulgesetz in Kraft gesetzt. Damit liegt die gesetzliche Grundlage für die Lektionentafel des Zürcher Lehrplans 21 ab Schuljahr 2018/19 vor.

Die Erarbeitung einer neuen Lektionentafel zum Zürcher Lehrplan 21 gab Anlass, die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Als einziges Unterrichtsfach war Handarbeit mit einer genauen Anzahl Wochenlektionen für jedes Schuljahr im Volksschulgesetz festgelegt (§ 21a). Die Regelung einzelner Unterrichtsfächer auf Gesetzesstufe ist systemfremd und schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten für die Lektionentafel erheblich ein. Um eine ausgewogene Verteilung der Lektionen auf die verschiedenen Fachbereiche zu erreichen und neue Akzente, unter anderem in Medien und Informatik, zu setzen, war es notwendig, den Paragraphen 21a des Volksschulgesetzes aufzuheben.

Der Kantonsrat hatte die Gesetzesänderung auf Antrag des Regierungsrates am 22. Januar 2018 mit grosser Mehrheit beschlossen. Die Änderung des Volksschulgesetzes tritt gleichzeitig mit der neuen Lektionentafel auf den 1. August 2018 und damit auf Beginn des Schuljahres 2018/19 in Kraft.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)