Neue Immobilienverordnung für die Universität Zürich

Der Kantonsrat hat 2015 die Einführung des Delegationsmodells für die Verwaltung der universitären Immobilien beschlossen. Nun hat der Regierungsrat für die Umsetzung eine Immobilienverordnung erlassen. Sie bringt der Universität Zürich mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum. Die Verordnung muss vom Kantonsrat genehmigt werden.

Der Kantonsrat hat 2015 beschlossen, für das universitäre Immobilienwesen das sogenannte Delegationsmodell einzuführen. Für die Umsetzung des neuen Modells hat nun der Regierungsrat eine Immobilienverordnung für die Universität Zürich (UZH) erlassen. Die neue Immobilienverordnung regelt die Zuständigkeiten von Kanton und UZH in Bezug auf das Immobilienwesen.

Die UZH übernimmt neben der bisherigen Bestellerfunktion neu das Portfoliomanagement sowie die Bauherrschaft in baulichen Projekten. Die UZH erhält damit mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum. Der Kanton bleibt weiterhin Eigentümer von Liegenschaften und Boden und finanziert im Rahmen seiner Möglichkeiten Bauvorhaben für die Universität. Die UZH ist in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) und den Budgetprozess des Kantons eingebunden.

Um die Interessen des Kantons zu wahren, wird eine Vereinbarung zwischen Kanton und UZH eingeführt. Die Vereinbarung Immobilien Universität regelt die Anforderungen des Kantons als Eigentümer an das Immobilienwesen der UZH. Daneben regelt die Leistungsvereinbarung Bauprojektmanagement-Dienstleistungen die Zusammenarbeit zwischen dem Hochbauamt und der UZH.

Die neue Immobilienverordnung muss vom Kantonsrat genehmigt werden und soll auf den 1. Januar 2019 eingeführt werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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