Mitbestimmung an der Universität neu geregelt

Die Universität Zürich reorganisiert die universitäre Mitbestimmung und definiert Personalkategorien und Stände teilweise neu. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Anpassung des Universitätsgesetzes verabschiedet.

Das Universitätsgesetz muss aufgrund einer Reorganisation der universitären Mitbestimmung angepasst werden. Bisher gab es neben der Professorenschaft drei Stände, die ein Recht auf Mitbestimmung hatten. Neu soll aufgrund seiner Bedeutung für den universitären Betrieb auch das administrative und technische Personal einen eigenen Stand bilden. Die übrigen drei Stände bilden neu folgende Gruppen: die Studierenden, der wissenschaftliche Nachwuchs und die fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden.

Ausserdem werden die Bestimmungen über die Privatdozierenden und die Titularprofessorinnen und Titularprofessoren neu geregelt. Habilitationen sind weiterhin möglich. Die Zulassung zu Lehrprogrammen soll jedoch nicht automatisch erfolgen. Dies trägt der Internationalisierung und Flexibilisierung Rechnung, wegen der die Habilitation in vielen Fachgebieten nur noch eine geringe Bedeutung hat.

Im Übrigen werden zahlreiche Detailbestimmungen der universitären Organisation angepasst. Der Gesetzesentwurf geht nun zur Beratung an den Kantonsrat.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)