Gut funktionierende Arbeitsmarktaufsicht im Kanton Zürich

Die heute publizierten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zeigen, dass im Kanton Zürich wirksam und effizient gegen Verstösse gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie gegen Schwarzarbeit vorgegangen wird.

Der Bericht bestätigt, dass die flankierenden Massnahmen ihren Zweck erfüllen: Trotz freiem Personenverkehr werden Erwerbstätige vor der missbräuchlichen Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wirkungsvoll geschützt. Von einem allfälligen Lohndruck betroffen sind einzelne Branchen, die grösstenteils über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen überwacht werden.

In Branchen ohne ave GAV beobachtet die kantonale Tripartite Kommission (TPK) den Arbeitsmarkt hinsichtlich missbräuchlicher Unterbietungen der üblichen Löhne und definiert Risikobranchen, die verstärkt kontrolliert und beobachtet werden. Die gezielt risikobasiert und auf Verdacht hin durchgeführten Kontrollen richten den Fokus auf gefährdete Branchen, Betriebe und Personengruppen, bei welchen am ehesten Verstösse vermutet werden.

2203 Arbeitgeber mit über 3790 Arbeitnehmenden kontrolliert

Die kantonale TPK setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie des Kantons zusammen. Sie hat die Kontrollvorgaben des Bundes für 2017 wie in den Vorjahren übertroffen und insgesamt 2203 in- und ausländische Arbeitgeber mit insgesamt 3790 Arbeitnehmern kontrolliert. In 533 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Diese Verstossquote resultiert aus den risikobasierten Kontrollen, somit können keine Rückschlüsse auf den gesamten Zürcher Arbeitsmarkt gezogen werden.

Konsequenter Vollzug im Kanton Zürich

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich vollzieht das Entsendegesetz im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. In diesem Zusammenhang sanktioniert es Verletzungen des Entsendegesetzes. So verhängte es 2017 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbständigerwerbenden insgesamt 554 Verwaltungsbussen und 151 Dienstleistungsverbote. Im Bereich der Schnittstellenaufgaben mit primärer Zuständigkeit der Paritätischen Berufskommissionen ist der Kanton jedoch weiterhin auf die reibungslos funktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angewiesen, nur so kann das arbeitsmarktliche Kontrollsystem seine volle Wirkung entfalten. Wie bereits im Vorjahr wurden den Kantonen von den Paritätischen Berufskommissionen schweizweit nur 37 Prozent der von letzteren festgestellten Verstösse gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen durch ausländische Unternehmen weitergeleitet. Angezeigt ist daher keine weitere Verschärfung der flankierenden Massnahmen, sondern die Umsetzung des bestehenden, bewährten Systems unter voller Ausschöpfung seiner Möglichkeiten.

Erfolgreiche Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung konnten erfolgreich Synergien mit den flankierenden Massnahmen genutzt werden. Kontrolliert wurden Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts. Die Zahl der Betriebskontrollen belief sich im Jahr 2017 auf 1›584, jene der Personenkontrollen auf 2’904. Durch die Kontrolltätigkeit wurden im Jahr 2017 130 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Koordinationstätigkeit des kantonalen Kontrollorgans

Neben der Durchführung von Betriebs- und Personenkontrollen erfüllt das kantonale Kontrollorgan Schwarzarbeit vor allem auch Koordinationsaufgaben. Es leitet Verstösse und Verdachtsfälle, die dem Kontrollorgan übermittelt wurden, den zuständigen Spezialbehörden wie beispielsweise den Sozialversicherungen oder den Steuerbehörden zur detaillierten Abklärung weiter. Diese Koordinationsaufgaben entfalten eine grosse Wirksamkeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Im Nachgang an diese Weiterleitungen wurden dem kantonalen Kontrollorgan Schwarzarbeit 255 Sanktionen im Ausländerrecht, 364 Sanktionen im Sozialversicherungsrecht und 68 Sanktionen im Quellensteuerrecht von den Spezialbehörden zurückgemeldet. Die Zusammenarbeit zwischen den Kontrollorganen und den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden hat sich in den vergangenen Jahren stets verbessert, dieser Umstand hat zu einer höheren Anzahl festgestellter Schwarzarbeit geführt. Die Zunahme der Fälle von Schwarzarbeit aufgrund der risikobasierten Kontrolltätigkeit und der verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Behörden lässt jedoch nicht auf eine Zunahme von Schwarzarbeit schliessen.

(Medienmitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit)

Für diese Meldung zuständig: