Ein mutmasslicher Täter des Raubversuchs auf ein Zürcher Juweliergeschäft in Haft

Unter den am 19. Februar 2018 kurz vor der Begehung eines Raubüberfalls in Lugano verhafteten vier mutmasslichen Personen befindet sich ein Tatverdächtiger des Raubversuchs vom Mai 2016 auf das Juweliergeschäft Graff Diamonds in Zürich. Ein weiterer Beschuldigter war zudem 2006 an einem Raubüberfall in Vaduz beteiligt und wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Alle Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Am Samstag, 28. Mai 2016, fuhren vier unbekannte Täter mit einem schwarzen VW Touareg dreimal gezielt und mit grosser Wucht gegen ein Schaufenster des Juweliergeschäfts Graff Diamonds an der Bahnhofstrasse in Zürich. Sie versuchten erfolglos in die Geschäftsräumlichkeiten einzudringen. Der von ihnen durch den Aufprall an Fassade und Schaufenster verursachte Schaden versperrte den Zugang und verunmöglichte ein Durchkommen. Sie flüchteten ohne Beute mit zwei Motorrollern. Zwei der mutmasslichen Täter mussten auf der Bahnhofstrasse einen Roller zurücklassen und waren gezwungen, ihre Flucht zu Fuss fortzsetzen. Der dem Juweliergeschäft entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund Fr. 280'000.--.

Die gemeinsam von der Staatsanwaltschaft II für organisierte Kriminalität und der Kantonspolizei Zürich getätigten Ermittlungen sind zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Diese erhärteten den Verdacht, dass einer der vier am 19. Februar 2018 kurz vor der Begehung eines Raubüberfalls in Lugano verhafteten Beschuldigten am versuchten Überfall auf das Juweliergeschäft Graff Diamonds beteiligt war. Weiter zeigte sich, dass ein anderer der inhaftierten Männer bereits am 1. Februar 2006 an einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Uhren- und Schmuckgeschäft in Vaduz mit einer Beute von rund 1.1 Mio. CHF beteiligt gewesen und dafür rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden war.
Alle vier in Lugano verhafteten mutmasslichen Täter befinden sich in Untersuchungshaft.

Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantwortet die Medienverantwortliche der Oberstaatsanwaltschaft, lic.iur. Corinne Bouvard, am 25. Juni 2018 von 10.00 bis 11.00 Uhr unter der Telefon 043 258 22 21.

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