Ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Aduno Holding AG aus Untersuchungshaft entlassen

Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte hat am 12. Juni 2018 die sich seit dem 27. Februar 2018 in Untersuchungshaft befindenden, ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder der Aduno Holding AG unter Auflage von Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen. Das Verfahren gegen sämtliche Beschuldigte läuft weiter.

Seit Dezember 2017 führt die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte gegen zwei ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Aduno AG und weitere Personen aus deren beruflichen Umfeld ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die zwei ehemaligen Verwaltungsräte in Untersuchungshaft versetzt. Die Untersuchungshaft wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits einmal verlängert (vgl. Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft vom 27. Februar 2018 und 16. Mai 2018).

Die Staatsanwaltschaft III hat die Untersuchungshaft gegen die zwei Beschuldigten gestern, 12. Juni 2018, aufgehoben. Die sehr aufwändige Untersuchung ist dank intensiver Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei bereits weit fortgeschritten, so dass die Beschuldigten unter Auflage verschiedener Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen werden konnten. Die Ermittlungen gegen sämtliche Beschuldigten sind nach wie vor im Gange.

Weitere Auskünfte werden aus Rücksicht auf das laufende Strafverfahren derzeit nicht erteilt. Die Staatsanwaltschaft wird im gegebenen Zeitpunkt die Medien von sich aus aktiv informieren.

lic.iur. Corinne Bouvard
Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich

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