Wolf in Horgen gesichtet

Eine Privatperson hat vorgestern in Horgen einen Wolf gesichtet und fotografiert. Sein jetziger Aufenthaltsort ist nicht bekannt. Für Menschen besteht keine Gefahr, Respekt ist aber angezeigt.

Bild des gesichteten Wolfes.
Der gesichtete Wolf.

Vorgestern Montag, 14. Mai 2018, vormittags, hat eine Privatperson in einem Weiler auf dem Gemeindegebiet von Horgen von ihrem Haus aus ein hundeähnliches Tier gesichtet und fotografiert. Die Überprüfung des Bildes durch Fachleute hat zweifelsfrei ergeben, dass es sich um einen Wolf handelt. Nach der Bestätigung der Wolfspräsenz hat die Fischerei- und Jagdverwaltung umgehend die zuständige Jagdgesellschaft, die Nutztierhalter in der Region sowie die weiteren direktinvolvierten Kreise informiert, wie es der Handlungsleitfaden Wolf des Kantons Zürich vorsieht.

Rissspuren wurden bisher keine entdeckt, DNA-Spuren konnten keine gesichert werden. Alleine aufgrund der Fotoaufnahme lassen sich Geschlecht, Herkunft und Alter des Wolfs nicht eruieren. Wo sich das Tier im Moment aufhält ist nicht bekannt. Die Fischerei- und Jagdverwaltung versucht im Moment, weitere Informationen über den Wolf und seinen Aufenthaltsort zu beschaffen. Umherziehende Wölfe können grosse Distanzen überwinden. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass der Wolf sich mittlerweile nicht mehr im Kanton Zürich befindet. Die Fischerei- und Jagdverwaltung bittet die Bevölkerung, Beobachtungen unter Telefon 052 397 70 70 zu melden.

Richtiges Verhalten wichtig

Für die Bevölkerung, grosse Nutztiere und Haustiere besteht keine Gefahr. Der Wolf ist ein scheues Tier, das dem Menschen ausweicht. Bei Begegnung mit einem Wolf sollte man aber unbedingt Distanz wahren und sich zurückziehen. Hunde müssen an die Leine genommen werden.

Ziel ist eine möglichst konfliktfreie Koexistenz von Mensch und Wolf

Bei der Sichtung handelt sich um die vierte bestätigte Wolfspräsenz im Kanton Zürich seit 2014. Zuvor galt der Wolf im Kanton Zürich während über hundert Jahren als ausgestorben. Der Kanton Zürich fördert die Wiederansiedlung des Wolfes nicht, akzeptiert ihn aber als Teil der heimischen Wildfauna. Im Vordergrund steht eine möglichst konfliktfreie Koexistenz von Mensch und Wolf, wie sie mit dem Handlungsleitfaden Wolf angestrebt wird. Nutztierhalter können sich vom kantonalen Herdenschutzbeauftragten über das richtige Verhalten beraten lassen.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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