Herrliberg: Instandsetzung der Seestrasse muss unterbrochen werden

Seit 9. Oktober 2017 saniert das kantonale Tiefbauamt die Seestrasse in Herrliberg und Feldmeilen im Abschnitt zwischen dem Steinrad bis zur Einmündung der Forchstrasse. Aufgrund eines Fehlers bei der öffentlichen Auflage werden die Bauarbeiten am 25. April 2018 bis auf weiteres eingestellt.

Die Seestrasse in Herrliberg ist im 1,1 km langen Abschnitt zwischen dem Steinrad und der Einmündung Forchstrasse in einem schlechten Zustand und muss instandgesetzt werden. Dazu hat der Regierungsrat im September 2017 eine Ausgabe von knapp 4 Millionen Franken bewilligt. Im Zuge dieser Instandsetzung ist der hochwassersichere Ausbau des Dorf- und Büelhältlibachdurchlasses notwendig. Teilweise müssen Entwässerungs- und Lichtsignalleitungen sowie die Strassenbeleuchtung erneuert werden. Gleichzeitig werden die bestehenden Fussgängerstreifen mit einer Mittelschutzinsel ausgerüstet. Die Gemeinde Herrliberg und die Energie und Wasser Meilen AG nutzen die Gelegenheit, ihre Werk-leitungen zu erneuern.

Einsprachen führen zu Bauunterbruch
Reine Instandsetzungsprojekte, bei denen keine baulichen Veränderungen an der Strasse vorgesehen sind, müssen gemäss Strassengesetz nicht öffentlich aufgelegt werden. Das ist auch bei diesem Projekt der Fall. Bei dieser Sanierung hätte einzig der Bau eines neuen Fussgängerstreifens auf der Höhe der Liegenschaften Seestrasse 115/116 öffentlich aufgelegt werden müssen. Irrtümlicherweise wurde im März 2018 nun aber nicht nur der neue Fussgängerübergang, sondern das gesamte Instandsetzungsprojekt öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen drei Einsprachen ein, die verschiedene projektbezogene Begehren enthalten. Erst aufgrund dieser Einsprachen hat das kantonale Tiefbauamt den Fehler bei der Projektauflage erkannt.

Ab 25. April wieder normal befahrbar
Das kantonale Tiefbauamt wird nun mit den Einsprechenden das Gespräch suchen. Danach erfolgt die Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. Da gegen diese Festsetzung Rechtsmittel ergriffen werden können, hat das Tiefbauamt entschieden, die Bauarbeiten an der Seestrasse per 25. April 2018 solange einzustellen, bis das Strassenprojekt rechtskräftig festgesetzt ist. Die für die Zeit vom 27. August bis 28. September 2018 geplanten Belagsarbeiten und die damit verbundene Teilsperrung der Seestrasse müssen damit ebenfalls verschoben werden. Die Seestrasse kann während dem Bauunterbruch normal zweispurig und ohne Baustellen-Lichtsignal befahren werden.

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