Mit innovativen Ansätzen gegen eingeschleppte Schadorganismen

Einige Tier- und Pflanzenarten, die ursprünglich nicht hier heimisch sind, breiten sich bei uns stark aus und richten erheblichen Schaden an. Gehen Kanton, Gemeinden und Private rechtzeitig, koordiniert und entschlossen vor, lassen sich solche Schäden vermeiden oder in Grenzen halten. Die Baudirektion hat dafür einen neuen Massnahmenplan erarbeitet.

Immer mehr Pflanzen und Tiere aus anderen Weltgegenden gelangen durch den Handel oder als blinde Passagiere im Frachtgut von Schiffen, Flugzeugen und Lastwagen in die Schweiz. Die meisten gebietsfremden Arten sind unproblematisch. Einige von ihnen breiten sich mangels natürlicher Konkurrenten aber rasch aus. Die Folgen werden oft unterschätzt. So können die so genannten «invasiven Neobiota» die Gesundheit von Menschen und Haustieren beeinträchtigen, mit ihren Wurzeln erhebliche Schäden an Brücken und Strassen anrichten oder bedrohte einheimische Arten aus ihren angestammten Lebensräumen verdrängen. Das Eindämmen der Bestände führt bei den Unterhaltsdiensten zu steigenden Kosten.

Dank der Gegenmassnahmen von Kanton und Gemeinden haben die Bestände von Riesenbärenklau oder Ambrosia zwar mittlerweile deutlich abgenommen und die gesundheitlichen Gefahren konnten weitgehend eliminiert werden. Doch andere Arten wie das einjährige Berufkraut, der Sommerflieder, das Schmalblättrige Greiskraut, der Götterbaum oder die asiatischen Knötericharten bleiben nach wie vor eine grosse Herausforderung. Sie beeinträchtigen unter anderem die Landwirtschaft und die Biodiversität. Die Liste der Problemtiere und –pflanzen ist lang, und laufend kommen neue Arten hinzu. Ein zunehmendes Risiko geht etwa von den unter dem Label «klimaresistent» neu importierten exotischen Baumarten sowie von ausgesetzten Tieren und Pflanzen aus Terrarien und Aquarien aus. Ohne Massnahmen nehmen die Neobiota-Bestände kontinuierlich zu und die Kosten für deren Eindämmung und die Behebung von Schäden steigen weiter.

Gemeinsame strategische Richtschnur

Invasive Neobiota halten sich weder an Gemeinde- noch an Grundstücksgrenzen. Darum ist ein gemeinsames und koordiniertes Handeln von betroffenen Privaten, Unternehmen sowie der öffentlichen Hand absolut entscheidend, um Schäden erfolgreich zu vermeiden und langfristig Kosten zu reduzieren. Der neue, aktualisierte «Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018–2021» ist der Dritte seiner Art und bildet die Grundlage für ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen aller betroffenen Akteure. Er beschreibt die Ziele, die Strategie sowie die Massnahmen, mit denen Menschen, Tiere, Umwelt, die landwirtschaftliche Produktion und die Biodiversität im Kanton Zürich vor übermässigen Schäden und Beeinträchtigungen durch schädliche, eingeschleppte Organismen bewahrt werden können. Der Massnahmenplan ist verbindliche Richtschnur für alle mit dem Neobiota-Management befassten Fachbereiche des Kantons. Das im Plan beschriebene Vorgehen ist mit der Neobiota-Strategie des Bundes, den Zürcher Gemeinden sowie den massgeblichen weiteren Akteuren abgestimmt.

Pionierarbeit mit zwei Pilotprojekten

Nebst der kontinuierlichen Umsetzung und der laufenden Optimierung von Einzelmassnahmen leistet der Kanton Zürich Pionierarbeit in der noch jungen Disziplin des Neobiota-Managements. In zwei Politprojekten erprobt er innovative Ansätze für ein effizientes, nachhaltiges Vorgehen gegen Problemtiere und –pflanzen.

In der «Neobiota-Freihaltezone Pfäffikersee» testet er neue Methoden gegen die Verbreitung von invasiven Fischen, Krebsen, Muscheln und anderen Wasserorganismen. Denn haben sich diese erst einmal etabliert, sind sie kaum mehr aus den Gewässern zu entfernen. Ziel des Projekts ist es, den bis anhin kaum betroffenen Pfäffikersee auch weiterhin frei von gebietsfremden Arten zu halten, das wertvolle Ökosystem zu erhalten und neue Erkenntnisse zum Schutz anderer Gewässer zu liefern.

Im Rahmen des Projekts «Gemeinsam gegen Neophyten» im Reppischtal erprobt der Kanton Zürich ein entschlossenes, koordiniertes Vorgehen aller Akteure gegen invasive, gebietsfremde Pflanzen über mehrere Jahre hinweg. So sollen langfristig Schäden klein bleiben und Unterhaltskosten sinken. Das Reppischtal ist als Testgebiet besonders geeignet, weil es als Geländekammer klar vom Umland abgegrenzt ist. Zudem zählt die Reppisch zu den wertvollsten Fliessgewässersystemen des Kantons.

Neue Ansätze erprobt die Baudirektion zudem bei der Eindämmung von Schmalblättrigem Greiskraut, Götterbaum und Japanknöterich.

Mehr zum «Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018–2021»

Leitziel: Invasive gebietsfremde Arten können Schäden verschiedener Art verursachen. Der kantonale Massnahmenplan bezweckt, diese Schäden möglichst nachhaltig und kostengünstig zu verhindern oder zu minimieren. Es gilt deshalb folgender Grundsatz für die Massnahmenplanung des Kantons Zürich:
Keine übermässige Beeinträchtigung von wichtigen Schutzgütern durch Neobiota.

Folgende Schutzbedürfnisse stehen im Vordergrund:
- Gesundheit von Mensch und Tier
- Vielfalt von Arten und Lebensräumen («ökologische Infrastruktur»)
- Sicherstellung einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Produktion
- Integrität des Eigentums
- Erhalt von Infrastrukturanlagen
- Wohlbefinden und Erholung
Die menschliche Gesundheit hat dabei oberste Priorität.

Strategie: Mit einer Risikoanalyse und einer Priorisierung der relevanten Arten und der betroffenen Gebiete werden durch die Wahl der jeweils geeigneten Handlungsoptionen und methodischen Ansätzen Ziele konkretisiert und Massnahmen festgelegt.

Handlungsoptionen:
1. Prävention: Einfuhr, Freisetzung und Verbreitung minimieren
2. Tilgung einer invasiven Art an einem Standort oder kantonsweit
3. Eindämmung oder Verhinderung der weiteren Ausbreitung
4. Freihaltung besonders wertvoller oder bisher noch nicht befallener Gebiete
5. Anpassung: Bewirtschaftungsformen anpassen und neue Möglichkeiten nutzen

Methodische Ansätze:
Überzeugen der Grundeigentümer, die Massnahmen freiwillig durchzuführen.
Bezahlen Auf Kantonsgebiet und bei Pilotprojekten trägt der Kanton sämtliche Kosten.
Durchsetzen der Massnahmen- und Bekämpfungspflicht (FrSV, WaG, LwG, JSG, FiG).