Zweites Leben für fruchtbaren Boden

Fruchtbarer Boden, der auf Baustellen abgetragen wird, soll möglichst nicht auf Deponien entsorgt, sondern zur Aufwertung landwirtschaftlicher Böden in der Umgebung wiederverwendet werden. Dies schont die kostbare Ressource Boden, steigert den landwirtschaftlichen Ertrag und vermeidet weite Lastwagenfahrten. Auf grossen, zusammenhängenden Flächen gelingen solche Aufwertung am besten. Darum hat die Baudirektion über den ganzen Kanton verteilt grosse Flächen eruiert, die sich für Aufwertungen eignen.

Fruchtbarer Boden ist eine kostbare, nicht erneuerbare Lebensgrundlage. Lange Zeit wurde nicht nur der Untergrund, sondern auch der fruchtbare Unter- und Oberboden als Aushub in Deponien entsorgt. Damit wurde eine kostbare Ressource unwiederbringlich zerstört, für deren Bildung zuvor Jahrtausende nötig waren. Doch seit einigen Jahren findet ein Umdenken statt. Mittlerweile bestehen diverse Regelungen auf nationaler und kantonaler Ebene, die einen sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden verlangen. So darf Ober- und Unterboden aus Bauvorhaben nicht mehr einfach deponiert, sondern muss wenn möglich wiederverwertet werden. Und bei Bauvorhaben ausserhalb des Siedlungsgebiets müssen verlorengehende, besonders fruchtbare Böden, so genannte «Fruchtfolgeflächen», durch Aufwertungen andernorts kompensiert werden. Denn heute ist es dank der grossen Fortschritte bei der Aufwertung von Böden möglich, mit hochqualitativem Bodenmaterial minderwertige landwirtschaftliche Böden zu solchen ertragsreichen Fruchtfolgeflächen aufzuwerten.

Grosse Flächen stehen für hohe Qualität

Dabei bieten grossflächige Projekte eher Gewähr für qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Bodenverbesserungen als mosaikartig verteilte Kleinprojekte. Um eine möglichst sinnvolle Wiederverwertung von Bodenmaterial zu gewährleisten, hat die Baudirektion im ganzen Kanton Flächen eruiert, die sich hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung sowie in Bezug auf den Schutz des Bodens, der Natur und der Landschaft am besten für solche grossflächigen Bodenverbesserungen eignen. Ziel des Vorhabens ist es, für jede Planungsregion mindestens einen solchen grossflächigen Standort zu lokalisieren.

Transportwege kürzer als in die Deponie

Kantonsweit konnten 15 mindestens zehn Hektar grosse Flächen für solche Bodenverbesserungen gefunden werden. Dank deren Verteilung über den ganzen Kanton sind kurze Transportwege für das Bodenmaterial möglich – in den allermeisten Fällen kürzere als in die oft weit entfernten Deponien, was zusätzlich die Schwerverkehrs-Immissionen reduziert.

Bei den vorgeschlagenen Flächen handelt es sich in aller Regel um Böden, die bereits durch Menschenhand verändert wurden und deren Eignung für die landwirtschaftliche Produktion mit dem Auftrag von geeignetem Bodenmaterial deutlich verbessert werden kann.

Kosten zur Sanierung von Drainagen sparen

Gut ein Viertel dieser durch den Menschen bereits früher veränderten Böden sind entwässerte Riedflächen. Viele der dafür in den ehemaligen Feuchtgebieten verlegten Entwässerungsleitungen (Drainagen) sind am Ende ihrer Lebensdauer und funktionieren nicht mehr richtig. Vernässte Böden sind die Folge. Im Zuge grossflächiger landwirtschaftlicher Terrainveränderungen könnten auf solchen Flächen zusätzlich zum Bodenauftrag neue Entwässerungsmassnahmen getroffen werden, meist sogar mit weniger Drainageleitungen als bei einem reinen Ersatz der bestehenden Leitungen. Damit werden nebst der Bodenaufwertung auch Sanierungskosten für die Drainagesysteme eingespart – ein zusätzlicher Nutzen.

Der Entscheid liegt bei den Grundeigentümern und Planungsregionen

In nächster Zeit stellt die Baudirektion die Planung den Grundeigentümern, Bewirtschaftern, Gemeinden und Planungsregionen vor. Falls die Grundeigentümer mit einer Bodenverbesserung einverstanden sind, schlägt die Baudirektion den Planungsregionen vor, die Flächen im regionalen Richtplan einzutragen. Ist der Eintrag erfolgt und der Boden soll tatsächlich aufgewertet werden, ist je nach Situation ein meliorationsrechtliches Verfahren oder ein Gestaltungsplan erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Erdverschiebungen hohen Qualitätsansprüchen bezüglich Ökologie, Bodenschutz und Landschaftsgestaltung genügen. Die Bodenverbesserungen selbst werden durch spezialisierte Unternehmen ausgeführt.

Der Plan mit den ausgewählten Standorten sowie der ausführliche Bericht über die Standortevaluation stehen zur Verfügung unter: www.boden.zh.ch/bodenverbesserungen  

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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