Nun lohnt es sich noch mehr, sein Haus energetisch zu optimieren

Eine bessere Wärmedämmung von Häusern reduziert den Energiebedarf und ist eine wichtige Massnahme gegen die Klimaerwärmung. Wer sein Haus besser gegen Wärmeverluste dämmt, eine Minergie-Sanierung durchführt oder einen Ersatzneubau nach dem Minergie-P-Standard erstellt, erhält 2018 im Kanton Zürich Förderbeiträge. Finanziert werden sie aus der CO2-Abgabe, die der Bund auf Gas und Öl zu Heizzwecken erhebt.

Das Förderprogramm ist ein Beitrag zur Erreichung des kantonalen Klimaziels von 2,2 Tonnen CO2 pro Person und Jahr bis 2050. Gegenüber dem Vorjahr wurde das Programm leicht angepasst. Für 2018 stehen rund 30 Millionen Franken zur Verfügung. Finanziell unterstützt werden folgende Massnahmen an Gebäuden zur Reduktion des Energiebedarfs:

Wärmedämmende Massnahmen an der Gebäudehülle

Massnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Wand, Boden) werden mit 40 Franken pro Quadratmeter gefördert. Als zusätzlicher Anreiz gilt ein Aktionsbonus von 30 Franken pro Quadratmeter für die Dämmung von Aussenwänden. Insgesamt wird somit die Wärmedämmung an diesem Bauteil mit 70 Franken pro Quadratmeter unterstützt.

Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat

Wer sein Gebäude umfassend modernisiert und mit einer automatischen Lufterneuerung versieht, kann Förderbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass die Minergie-Anforderungen erfüllt werden, unabhängig davon, ob man das Zertifikat dank einer deutlich verbesserten Gebäudehülle oder dank einem grösseren Einsatz erneuerbarer Energien erreicht.  

Ersatzneubau mit Minergie-P(-A)-Zertifikat

Wer einen Ersatzneubau nach Minergie-P(-A) erstellt, anstatt sein Haus zu sanieren, kann Förderbeiträge beantragen. Ein Ersatzneubau kann finanziell interessant sein. Da der Ersatzneubau meist über mehr Fläche verfügt als der Altbau und den Ansprüchen der Nutzenden gerechter wird, fördert diese Massnahme auch die Nachverdichtung der Siedlungsräume.

Förderbereich Anforderung Beitragssätze
Wärmedämmung
Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
U ≤ 0,2 W/ m2K
Ausnahme: Wand, Boden mehr als 2 Meter im Erdreich: U ≤ 0,25 W/ m2K
40 Franken pro Quadratmeter wärmegedämmtes Bauteil
Aktion 2018: Aussenwand Dämmung Aussenwand gegen Aussenklima zusätzlich 30 Franken pro Quadratmeter wärmegedämmte Aussenwand

Wichtigste Bedingungen zur Berechtigung von Förderbeiträgen:

  • Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Das Gebäude wird beheizt.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
  • U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile: mindestens 0,07 W/m2K.
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Minergie-Bauvorhaben nicht möglich.
  • Eine Förderzusage ist 2 Jahre ab Datum der Zusage gültig.
  • Pro Antrag ab 10›000 Franken Fördergelder ist ein GEAK®Plus Bedingung (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE).
  • Förderbeiträge unter 2›000 Franken werden nicht ausgerichtet.
     
Erreichter Standard Einfamilienhaus
Beitrag (Fr.)
Mehrfamilienhaus
Beitrag (Fr.)
Nicht-Wohnbau
Beitrag (Fr.)
Minergie(-A) 100.–/m2 EBF* 60.–/m2 EBF* 40.–/m2 EBF*
Minergie-P(-A) 155.–/m2 EBF* 90.–/m2 EBF* 65.–/m2 EBF*
* Energiebezugsfläche      

Wichtigste Bedingungen zur Berechtigung von Förderbeiträgen:

  • Zertifikat Minergie, Minergie-P, Minergie-A.
  • Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Das Gebäude wird beheizt.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Förderbeitrag richtet sich nach der Hauptnutzung des Gebäudes.
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile nicht möglich.
  • Eine Förderzusage ist 2 Jahre ab Datum der Zusage gültig.
  • Förderbeiträge unter 2›000 Franken werden nicht ausgerichtet.
     
Erreichter Standard Einfamilienhaus
Beitrag (Fr.)
Mehrfamilienhaus
Beitrag (Fr.)
Nicht-Wohnbau
Beitrag (Fr.)
Minergie-P(-A) 75.–/m2 EBF* 40.–/m2 EBF* 30.–/m2 EBF*
* Energiebezugsfläche      

Wichtigste Bedingungen zur Berechtigung von Förderbeiträgen:

  • Ersatz eines beheizten Bestandsgebäudes.
  • Zertifikat Minergie-P, mit oder ohne Zertifikat Minergie-A.
  • Das Gesuch muss vor Abbruch des bestehenden Gebäudes eingereicht werden.
  • Förderbeitrag richtet sich nach der Hauptnutzung des Gebäudes. Gefördert wird die neu geschaffene Energiebezugsfläche (EBF).
  • Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile nicht möglich.
  • Eine Förderzusage ist 2 Jahre ab Datum der Zusage gültig.
  • Förderbeiträge unter 2›000 Franken werden nicht ausgerichtet.
     

(Medienmitteilung der Baudirektion)