Strafverfahren gegen ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Aduno Holding AG

Die Aduno Holding AG hat Mitte Dezember 2017 bei der Staatanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte eine Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Verwaltungsrats-präsidenten und ein weiteres ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrates eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Beschuldigten sowie gegen drei weitere Personen aus deren beruflichem Umfeld ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Im Rahmen der Ermittlungen sind am 27. Februar 2018 diverse Hausdurchsuchungen erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte hat gestützt auf eine Anzeige der Aduno Holding AG im Dezember 2017 gegen deren ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten sowie gegen ein weiteres Verwaltungsratsmitglied ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Im Rahmen der Ermittlungen wurde das Verfahren auf drei weitere Personen aus dem beruflichen Umfeld der Beschuldigten ausgedehnt. Die Staatsanwaltschaft klärt gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich, ob unter anderem auch mit dem durch die FINMA untersuchten Verfahrenskomplex allfällig strafrechtlich relevante Interessenskonflikte bestanden haben.

Im Rahmen der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Zürich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen am 27. Februar 2018 diverse Hausdurchsuchungen am Wohnsitz und in den Büroräumlichkeiten der Beschuldigten durchgeführt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Einvernahmen der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft sind nach wie vor im Gange. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Staatsanwaltschaft im Laufe des Tages.

Aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantwortet die Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, lic.iur. Corinne Bouvard am 28.02.2018 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter Telefon 043 258 22 21.

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