Schulleitungsmitglieder können flexibler unterrichten

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung beschlossen. Neu ist die Lektionenverpflichtung der Schulleitungsmitglieder flexibler geregelt.

Damit Schulleitungsmitglieder der Mittel- und Berufsfachschulen den Bezug zur Praxis nicht verlieren, sind sie dazu verpflichtet, Unterricht zu erteilen. Die bisherige Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO) liess jedoch keinerlei Flexibilität zu. Die Schulleitungsmitglieder mussten wöchentlich eine bestimmte Anzahl an Lektionen erteilen. Dies ist heute nicht mehr zeitgemäss.

Der Regierungsrat hat deshalb die Verordnung angepasst. Neu erfüllen die Schulleitungsmitglieder ihre Unterrichtsverpflichtung über ihre gesamte Amtszeit gerechnet. Dies erlaubt ein flexibleres Reagieren auf die heutigen rasch wechselnden Anforderungen an die Schulleitungen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Schulkommissionen: Sie haben die Kompetenz, die Mitglieder der Schulleitung für besondere schulspezifische Projekte von einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zu entbinden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)