An'Nur Moschee: Anklageerhebung gegen 9 Personen

Die Untersuchung im Zusammenhang mit den Vorfällen rund um die An'Nur Moschee ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland hat am 29. Januar 2018 gegen 9 Beschuldigte am Bezirksgericht Winterthur Anklage unter anderem wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung, Körperverletzung und weiterer Delikte erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland führt seit Januar 2017 im Zusammenhang mit Vorfällen rund um die An'Nur Moschee ein Strafverfahren gegen neun Personen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden am 21. Februar 2017 neun Erwachsene sowie ein Jugendlicher in Winterthur und Umgebung verhaftet (vgl. Medienmitteilungen der Oberstaatsanwaltschaft Zürich vom 21. Februar und 24. Februar 2017).

Nach Durchführung der aufwändigen Strafuntersuchung hat die Staatsanwaltschaft am 29. Januar 2018 am Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen die neun erwachsenen Beschuldigten wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Nötigungen, mehrfacher Drohungen, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Sachentziehungen, mehrfacher Tätlichkeiten und mehrfacher Beschimpfung erhoben.

Konkret wird ihnen vorgeworfen, am 22. November 2016 in der An'Nur Moschee in Winterthur zwei Personen muslimischen Glaubens angegriffen, geschlagen, mit dem Tod bedroht und eingesperrt zu haben. Die Beschuldigten sind nicht geständig. Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 30 Monaten und 36 Monaten.

Auskunft im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt die zuständige Staatsanwältin S. Steinhauser am 1. Februar 2018 von 10.00 bis 11.00 Uhr unter Telefon 052 / 268 54 11.

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