ZHAW-Studie mit Handlungsempfehlungen zur Beeinflussung der Gesundheitskosten

Einfach immer teurer? Im Auftrag der Gesundheitsdirektion hat die ZHAW in einer umfassenden Studie die wichtigsten möglichen Massnahmen und Instrumente zur Beeinflussung der Gesundheitskosten aus wissenschaftlicher Perspektive untersucht. Der von der Gesundheitsdirektion heute den Medien vorgestellte Bericht formuliert konkrete Handlungsempfehlung auf der Ebene des Kantons Zürich und des Bundes. Er liefert damit auch eine wissenschaftlich abgestützte Grundlage für die weitere sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema «Gesundheitskosten».

Angesichts der Ausgaben- und Prämienentwicklung stehen Massnahmen zur Kostendämpfung im Fokus der gesundheitspolitischen Debatte – sowohl national als auch im Kanton Zürich. So ist es eine stetige Aufgabe der Gesundheitsdirektion, nach Möglichkeiten zu suchen, mit denen die Kostenentwicklung wirksam eingedämmt werden kann ‒ ohne dabei die Qualität und die Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons zu beschränken. Dazu sind in den letzten Jahren bereits verschiedenste Massnahmen eingeleitet und umgesetzt worden. Dies erfolgte insbesondere im Rahmen der kantonalen Spitalplanung und -finanzierung ab 2012 und in der «Leistungs-überprüfung 2016» durch den Regierungsrat (vgl. Abbildung 1).

Zur Entwicklung und Überprüfung einzelner Massnahmen zieht die Gesundheitsdirektion regelmässig auch die unabhängige Aussensicht externer Expertinnen und Experten bei. So beauftragte sie in diesem Frühling das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die wichtigsten möglichen Massnahmen und Instrumente zur Beeinflussung der Gesundheitskosten aus wissenschaftlicher Perspektive für den Kanton Zürich systematisch darzustellen und zu bewerten.

Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger hat die Studie heute den Medien vorgestellt. Die ZHAW beschreibt und bewertet insgesamt 28 relevante Massnahmen, die zu einer Dämpfung des Kostenanstiegs beitragen könnten. Sie orientierte sich dabei an drei Kriterien: Potential zur Kostendämpfung im Gesamtsystem der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Sparpotential für den Kanton Zürich und Realisierbarkeit für den Kanton.

Fünf Handlungsempfehlungen an den Kanton

Gestützt auf ihre Bewertungen empfehlen die Studienautoren fünf Massnahmen zur weiteren Prüfung bzw. Umsetzung durch den Kanton Zürich.

  • Substitutive Verlagerung von stationärer zu ambulanter Behandlung mittels verbindlicher Listen:
    Dass die Studienautoren in ihrer umfassenden Analyse «Ambulant vor stationär» als eine der zentralen Massnahmen identifizieren, um innert nützlicher Frist wirksam und nachhaltig Gesundheitskosten zu dämpfen, stützt auch aus wissenschaftlicher Perspektive den Weg, den der Kanton Zürich hier bereits frühzeitig eingeschlagen hat. Gestützt auf den Beschluss des Kantonsrats erfolgt die Umsetzung per Januar 2018.
  • Lockerung oder Aufhebung von kostensteigernden Vorschriften:
    Zur Überprüfung kostentreibender Anforderungen an Spitäler ist im Rahmen der «Leistungsüberprüfung 2016» ein direktionsübergreifendes Projekt lanciert worden; die entsprechenden Arbeiten laufen.
  • Steuerung der stationären Kapazitäten durch Reduktion der Spitalliste im Rahmen der Spitalplanung:
    Gemäss Studie hat die Angebotssteuerung im Rahmen der Spitalplanung ein wesentliches Potential zur Beeinflussung der stationären Kosten. Dies bestätigt das Vorgehen in der bestehenden Zürcher Spitalplanung, in welcher zahlreiche Massnahmen zur Förderung des Konzentrationsprozesses ergriffen worden sind (vgl. Abbildung 1). Die Weiterentwicklung wird die Gesundheitsdirektion im Rahmen der neuen umfassenden Spitalplanungsrunde, die auf das Jahr 2022 ansteht, detailliert prüfen.
  • Kantonales Globalbudget für alle Listenspitäler:
    Eine direkte Einschränkung des Mengenwachstums mittels Globalbudgets für Listenspitäler erhöht nach Meinung der Studienautoren die Effizienz der Spitäler und bremst so die Kostenentwicklung. Die Gesundheitsdirektion wird auch hier eine vertiefte Prüfung für den Kanton Zürich vornehmen; dies erfolgt sinnvollerweise im Kontext der auf nationaler Ebene dazu soeben lancierten Diskussion.
  • Reduktion der Prämienverbilligung auf 70 Prozent des Bundesbeitrags:
    Eine Reduktion des Kantonsbeitrags an die Prämienverbilligung ist primär ein Mittel zur Entlastung des kantonalen Finanzhaushalts; eine entsprechende Vorlage des Regierungsrats wird derzeit in der vorberatenden Kommission des Kantonsrats behandelt.

Fazit der Studie ‒ weiteres Vorgehen

Die ZHAW kommt zum Schluss, dass der Kanton Zürich bezüglich Kosten, Transparenz und Regulierung der Finanzierung im stationären Bereich im gesamtschweizerischen Vergleich gut dasteht und in den letzten Jahren bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen hat, um die Gesundheitskosten wirkungsvoll zu dämpfen. Dabei soll es aber nicht bleiben: Gestützt auf die Handlungsempfehlungen der Studie wird die Gesundheitsdirektion weitergehende Massnahmen, die im Bereich der Gestaltungsmöglichkeiten des Kantons liegen, vertieft prüfen. Im Mittelpunkt wird dabei insbesondere das Projekt «Spitalplanung 2022» stehen. Gleichzeitig setzt die Mehrheit der von der ZHAW geprüften Massnahmen mit hohem Potential zur Kostendämpfung – insbesondere im ambulanten Bereich ‒ Gesetzesänderungen auf Bundesebene voraus. Der Kanton Zürich und die Gesundheitsdirektion werden sich deshalb auch weiterhin ganz gezielt national bei der Diskussion, Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen zur Beeinflussung der Kostenentwicklung einbringen.

Studie online verfügbar

Die Studie des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie der ZHAW «Sparpotentiale im Gesundheitswesen ‒ Massnahmen und Instrumente zur Beeinflussung der Kostenentwicklung im Schweizer Gesundheitswesen aus der Perspektive des Kantons Zürich» ist als PDF unter www.gd.zh.ch/kostendaempfung abrufbar. Ausserdem steht hier auch ein erläuterndes Informationsblatt zur Studie zur Verfügung.  

«Ambulant statt stationär» im Gesundheitsversorgungsbericht 2017

Die gezielte Förderung von Behandlungen, die aus medizinischer Sicht ohne Nachteile ambulant statt stationär durchgeführt werden können, ist auch Thema im heute von der Gesundheitsdirektion publizierten Gesundheitsversorgungsbericht 2017. Neben der Übersicht über das Projekt «Ambulant statt stationär» im Kanton Zürich und die kantonal koordinierte Liste mit den ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, wird der Frage nachgegangen, wie den heutigen tarifären Fehlanreizen an der Schnittstelle Ambulant‒Stationär im Schweizer Gesundheitswesen grundsätzlich begegnet werden könnte. Thematisiert wird dabei insbesondere der Ansatz von ambulanten Pauschalen für ausgewählte Eingriffe. ‒ Darüber hinaus liefert der Gesundheitsversorgungsbericht wie jedes Jahr die wichtigsten Fakten und Zahlen zum aktuellen Stand der (stationären) Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich ‒ gegliedert nach den drei Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und der Psychiatrie.
Der Gesundheitsversorgungsbericht 2017 ist ab sofort als PDF unter www.gd.zh.ch/gesundheitsversorgungsbericht verfügbar. In gedruckter Form wird er im Verlauf der nächsten Wochen vorliegen; er kann aber bereits jetzt bei der Gesundheitsdirektion per E-Mail (gesundheitsversorgung@gd.zh.ch) vorbestellt werden.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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