Uster: Rekurse gegen Schutzverordnung verzögern Strassenprojekt Uster West weiter
Medienmitteilung 11.12.2017
Im Oktober 2017 hat die Baudirektion die überarbeitete Schutzverordnung für das Gebiet Werriker-/Glattenriet und Brandschänki in Uster festgesetzt. Gegen die Festsetzung sind beim Baurekursgericht zwei Rekurse eingegangen. Da die geänderte Schutzverordnung eine der Voraussetzungen für das Strassenprojekt Uster West ist, verzögert sich die Realisierung der neuen Strasse weiter.
Die überarbeitete Schutzverordnung lag vom 19. Juni bis 18. Juli 2017 öffentlich auf. In dieser Zeit gingen fünf Einwendungen von Privaten und Verbänden ein, die jedoch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Baudirektion hat deshalb im Oktober 2017 die überarbeitete Schutzverordnung festgesetzt. Gegen diese Festsetzung gingen nun beim Baurekursgericht zwei Rekurse von Verbänden und Privaten ein. Dadurch verzögert sich auch die Festsetzung und damit die Realisierung des Strassenprojekts Uster West weiter auf unbestimmte Zeit.
Lange Vorgeschichte
Im Zusammenhang mit der neuen Strasse setzte die Baudirektion bereits im Sommer 2014 die revidierte Schutzverordnung für das Gebiet Werriker-/Glattenriet sowie Brandschänki fest. Gegen die damalige Festsetzung gingen drei Rekurse ein, die der Regierungsrat teilweise guthiess und deshalb die Änderung der Schutzverordnung zum Neuentscheid an die Baudirektion zurückwies. Aufgrund weiterer Abklärungen beim eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie eines externen Gutachtens überarbeitete das Amt für Landschaft und Natur die Schutzverordnung. Dabei wurden der Grenzverlauf des Flachmoors dem aktuellen Zustand angepasst und die entsprechenden Pufferzonen ausgeschieden.
Am 22. Oktober 2012 bewilligte der Kantonsrat mit 127 zu 45 Stimmen einen Kredit von 21 Millionen Franken für das Strassenprojekt Uster West. Mit der neuen Strasse können das Ustermer Stadtzentrum vom Durchgangsverkehr entlastet und die Rückstaus an zwei Bahnübergängen vermieden werden. Im Frühling 2013 führte die Baudirektion die öffentliche Auflage für das Strassenprojekt durch. Insgesamt gingen 12 Einsprachen ein. Mit sechs Einsprechenden konnte man sich einigen, über die restlichen Einsprachen muss der Regierungsrat als Entscheidungsinstanz bei der Festsetzung des Strassenprojekts befinden.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
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