Arbeitszeit der kantonalen Verwaltung über den Jahreswechsel

Die Büros der kantonalen Verwaltung und der Bezirksverwaltungen bleiben über den Jahreswechsel ab Samstag, 23. Dezember 2017, bis und mit Dienstag, 2. Januar 2018, geschlossen. Von den drei ausfallenden Arbeitstagen müssen die Mitarbeitenden einen Arbeitstag vor- oder nachholen, zwei Arbeitstage werden ihnen geschenkt. Der Betrieb wird dort aufrechterhalten, wo dies aus zwingenden Gründen nötig ist. Die Notfalldienste (Polizei, Gesundheitswesen usw.) bleiben ohne Unterbruch gewährleistet.

Gewerbebewilligungen/Beglaubigungen

Der Schalterdienst für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen, Neumühlequai 8,
8001 Zürich, ist geschlossen.  

Passbüro

Das Passbüro ist vom 27. bis 29. Dezember 2017 zu den üblichen Schalter-Öffnungszeiten offen.

Personen, die ausserhalb der Öffnungszeiten des Passbüros dringend einen Pass benötigen, müssen sich an die Notpassstelle im Flughafen Zürich, Telefon 044 655 57 65, wenden (Öffnungszeiten täglich 5.30 bis 21.30 Uhr).

Kantonspolizei

Die Präsenz der Einsatzkräfte der Kantonspolizei ist ohne Unterbruch gewährleistet.

Strassenverkehrsamt

Die Strassenverkehrsämter Zürich, Regensdorf, Winterthur, Hinwil, Bülach und Bassersdorf sind vom 27. bis 29. Dezember 2017 geöffnet. Die Schifffahrtskontrolle bleibt vom 23. Dezember 2017 bis und mit 2. Januar 2018 geschlossen.

Notariate, Grundbuch- und Konkursämter

Die Notariate, Grundbuch- und Konkursämter sind vom 23. Dezember 2017 bis und mit 2. Januar 2018 geschlossen. Die Notariate sind jedoch für unaufschiebbare Geschäfte werktags jeweils am Vormittag zwischen 8 und 11 Uhr telefonisch erreichbar. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Notariat oder informieren Sie sich auf der Homepage der Notariate unter www.notariate.zh.ch.

(Medienmitteilung der Staatskanzlei)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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