Verankerung der Künstlerischen Vorbildung im Fachhochschulgesetz

Die Angebote der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) zur Künstlerischen Vorbildung sollen im Fachhochschulgesetz verankert werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Anpassung des Gesetzes verabschiedet und an den Kantonsrat weitergeleitet.

Die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) bietet verschiedene Vorbildungsgänge an, die auf künstlerische Studiengänge vorbereiten sollen: der gestalterische Vorkurs in den Bereichen Kunst und Design, das PreCollege Musik sowie das Grundstudium Tanz mit der Einführungsklasse Tanz. Diese Angebote haben sich in den letzten Jahren bewährt und ihre Ansiedlung bei einer Hochschule hat sich als sinnvoll erwiesen. Der Regierungsrat will deshalb dafür im Fachhochschulgesetz die entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen.

Die Beteiligung der Studierenden an den Kosten ist in einem Gebührenkatalog festgelegt. Die Gesetzesänderung gestaltet sich kostenneutral, da die betreffenden Veranstaltungen schon bisher im Globalbudget der ZHdK enthalten waren. Die Studiengebühren folgen den bisherigen Ansätzen.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Kontakt

Bildungsdirektion – Medienstelle

E-Mail

medien@bi.zh.ch