Unterstützungsmassnahmen an Mittelschulen
Medienmitteilung 02.11.2017
Der Regierungsrat hat festgelegt, mit welchen Massnahmen Jugendliche mit einer Behinderung im Volksschulalter an Mittelschulen unterstützt werden.
Sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Verfassung des Kantons Zürich ist der Grundsatz verankert, dass niemand aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung diskriminiert werden darf. Dieser Grundsatz hat gerade im Bildungsbereich einen zentralen Stellenwert. Mit der vorliegenden Anpassung des Mittelschulgesetzes schliesst der Regierungsrat eine Regelungslücke während der obligatorischen Schulzeit an den Mittelschulen. Die Massnahmen umfassen beispielsweise die Finanzierung von Hilfsmitteln wie Lehrbücher in Braille-Schrift, Beratung und Unterstützung durch eine Fachstelle oder die Übernahme von Transportkosten.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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