Neue Regelung für den Unterricht in Halbklassen
Medienmitteilung 30.11.2017
Mit der Einführung des neuen Lehrplans wird auch der Unterricht in Halbklassen auf der Primarstufe neu geregelt. Der Regierungsrat hat die Verordnung entsprechend angepasst.
Der Bildungsrat hat im März dieses Jahres den neuen Lehrplan 21 und die damit verbundene Lektionentafel für die Volksschule des Kantons Zürich auf das Schuljahr 2018/2019 in Kraft gesetzt.
Der Unterricht in Halbklassen wird in der Volksschulverordnung geregelt. Auf der Primarstufe werden insgesamt 42 Lektionen in Halbklassen oder im Teamteaching unterrichtet. An der Anzahl Halbklassenlektionen ändert sich mit dem neuen Lehrplan nichts, einzig bei der Aufteilung auf die Klassen gibt es Verschiebungen: In der 1. und 2. Klasse sind es neu je zehn, in der 3. Klasse acht, in der 4. und 5. Klasse je fünf und in der 6. Klasse vier Lektionen. Entsprechend hat der Regierungsrat die Volksschulverordnung angepasst.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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