Neue Regelung für das Fach «Religion und Kultur»
Medienmitteilung 30.11.2017
Das Schulfach «Religion und Kultur» wird künftig nicht mehr über Staatsbeiträge mitfinanziert. Gemäss Beschluss des Kantonsrats werden die Staatsbeiträge an die Gemeinden gestrichen und das Fach grundsätzlich wie die anderen Schulfächer finanziert. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen beschlossen.
Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Staatsbeiträge für das Fach «Religion und Kultur» aufzuheben. Der Kantonsrat hat dieser Änderung zugestimmt. Gleichzeitig hat er den Antrag des Regierungsrates mit der Integration des Faches in die kantonalen Vollzeiteinheiten erweitert. Somit wird das Fach grundsätzlich neu wie die anderen Schulfächer finanziert.
Der Regierungsrat hat die Lehrpersonalverordnung und die Finanzverordnung zum Volksschulgesetz entsprechend angepasst. Statt der geplanten Einsparungen resultieren Mehrausgaben. Der finanzielle Mehraufwand für den Kanton beläuft sich auf rund 1,16 Millionen Franken jährlich.
Die beschlossenen Änderungen treten auf den 1. August 2018 und damit auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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