Gesetzesänderung zur Heimfinanzierung tritt auf Januar 2018 in Kraft

Die langjährige und bewährte Praxis der gemeinsamen Finanzierung von Kinder- und Jugendheimplatzierungen durch Kanton, Gemeinden und Eltern wird gesetzlich verankert.

Am 24. September 2017 haben die Stimmberechtigten der vom Kantonsrat beschlossenen Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge zugestimmt. Der Regierungsrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird die bisherige Finanzierungspraxis, die vorübergehend durch ein Bundesgerichtsurteil ausser Kraft gesetzt war, auf gesetzeskonformer Grundlage weitergeführt.

Ab 1. Januar 2018 sind wieder die Gemeinden zuständig, Anträge von Eltern auf Mitfinanzierung von Platzierungen in beitragsberechtigten Kinder- und Jugendheimen zu prüfen und gegebenenfalls Kostengutsprache zu erteilen, wenn die Eltern für die Kosten nicht aufkommen können.

Mit dieser Gesetzesänderung wird Rechtssicherheit gewährleistet, bis das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) in Kraft treten wird.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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