Freiwillige Abgabe von Waffen und Munition im Kanton Zürich
Medienmitteilung 09.11.2017
Nach wiederholten Aktionstagen zur freiwilligen Waffenabgabe in den vergangenen Jahren erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie Laserpointer bei der Kantonspolizei Zürich abzugeben und der Vernichtung zuführen zu lassen.
Die Waffenabgabe findet am Samstag, 11. November 2017, 8 bis 12 Uhr, bei der Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizeistützpunkt Bülach, Reitergasse 2, 8180 Bülach, statt.
Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imitationswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer. Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.
Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung einverstanden sind.
Während des Jahres, ausserhalb der Aktion, können Waffen aber auch auf jedem Polizeiposten abgegeben werden.
Ein Plakat zur freiwilligen Waffenabgabe im Kanton Zürich kann von unserer Website www.kapo.zh.ch heruntergeladen werden.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst
044 247 36 36
Beat Jost
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.