Uster: Schutzverordnung «Werriker-/Glattenriet und Brandschänki» festgesetzt

Die Baudirektion hat die überarbeitete Schutzverordnung für das Gebiet Werriker-/Glattenriet und Brandschänki in Uster festgesetzt. Die Festsetzung dieser Schutzverordnung ist eine der Voraussetzungen, damit das Strassenprojekt Uster West realisiert werden kann.

Im Sommer 2014 hat die Baudirektion die revidierte Schutzverordnung für das Gebiet Werriker-/Glattenriet sowie Brandschänki festgesetzt. Gegen die Festsetzung gingen drei Rekurse ein, die der Regierungsrat teilweise guthiess und deshalb die Änderung der Schutzverordnung zum Neuentscheid an die Baudirektion zurückwies.

Aufgrund weiterer Abklärungen beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie eines externen Gutachtens hat die Fachstelle Naturschutz die Schutzverordnung überarbeitet. Dabei wurde der Grenzverlauf des Flachmoors dem aktuellen Zustand angepasst und die entsprechenden Pufferzonen ausgeschieden.

Die überarbeitete Schutzverordnung lag vom 19. Juni bis 18. Juli 2017 öffentlich auf. In dieser Zeit gingen fünf Einwendungen von Privaten und Verbänden ein, die jedoch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Baudirektion hat nun die Schutzverordnung festgesetzt. Sofern dagegen keine Rechtsmittel ergriffen werden, kann auch das Strassenprojekt «Uster West» durch den Regierungsrat festgesetzt werden.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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