Bevölkerung kann Zukunft des Industrieareals Chemie Uetikon aktiv mitgestalten

Der Kanton Zürich plant in Uetikon am See auf dem Areal der ehemaligen Chemiefabrik den Bau einer neuen Mittelschule. Gemeinsam mit der Gemeinde führt er bis 2021 eine Gebietsplanung durch, die sich mit der Sanierung, neuen Bebauung und Gestaltung des gesamten Areals auseinandersetzt. Die Bevölkerung wird in diese Gebietsplanung einbezogen. In einem ersten Schritt haben die Bürgerinnen und Bürger ab sofort die Möglichkeit, sich an einer Online-Umfrage zu beteiligen.

Der Kanton Zürich und die Gemeinde Uetikon am See sind zu je 50 Prozent Miteigentümer am ehemaligen Fabrikgelände der CPH Chemie + Papier Holding AG. Mit einer Gebietsplanung wollen sie das heutige Industrieareal für öffentliche und private Nutzungen vorbereiten. Dazu gehört einerseits eine Kantonsschule mit bis zu 1500 Schülerinnen und Schülern, andererseits sind Nutzungen für Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und öffentliche Zwecke vorgesehen. Die Arealentwicklung, die unter dem Namen «Chance Uetikon» läuft, schafft die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen.

Die Bevölkerung wird in diese Gebietsplanung einbezogen. An Veranstaltungen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Wünsche, Anliegen und Ideen äussern. Diese werden anschliessend mit allen Beteiligten aus der Bevölkerung zu einer gemeinsamen Vorstellung der künftigen Entwicklung zusammengefasst.

Start mit Online-Umfrage, Veranstaltungen im Oktober und November

Der Start wird mit einer Online-Umfrage über die Website www.chance-uetikon.ch gemacht, um bis Mitte Oktober die Anliegen und Ideen der Bevölkerung frühzeitig abzuholen. Am 3. Oktober 2017 findet der erste Anlass in Uetikon am See statt, an dem sich Interessierte eingehend informieren können. Themen sind die Möglichkeiten der Beteiligung, deren Zeitplan und das parallel anstehende Varianzverfahren. Am 11. November 2017 wird die erste Beteiligungsveranstaltung durchgeführt. Dabei werden die Resultate der Online-Beteiligung präsentiert und besprochen. Zudem geht es darum, über die Zukunft des Areals zu diskutieren, Vorstellungen auszutauschen sowie die relevanten Fragen und Themen der Bevölkerung für die weitere Planung festzuhalten.

Städtebauliches Varianzverfahren

Neben dem Beteiligungsverfahren mit der Bevölkerung wird ein städtebauliches Varianzverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren ist ein bewährtes Vorgehen, um bei komplexen Aufgabenstellungen in der Raumplanung und im Städtebau zu guten Lösungen zu gelangen. Dazu werden vier Planungsteams eingeladen. Das Ziel ist, die beste und zweckmässigste Lösung zu finden. Dies bedeutet nicht, dass es einen Gewinner geben muss. Die Ergebnisse aus dem Varianz- beziehungsweise Beteiligungsverfahren fliessen jeweils in das andere Verfahren ein, werden dort diskutiert und kritisch hinterfragt.

Masterplan als Orientierungsrahmen

Abschliessend werden die Erkenntnisse aus den beiden Verfahren in einen Masterplan überführt. Er macht Aussagen zur Entwicklung des gesamten Areals und zeigt auf, welche Schritte für die Umsetzung nötig sind. Der Masterplan dient als von allen Akteuren getragener Orientierungsrahmen und wird im Planungsrecht konkretisiert. Dabei kann die Uetiker Bevölkerung nochmals Einfluss nehmen, indem sie über die Anpassungen an der Bau- und Zonenordnung oder über einen allfälligen Gestaltungsplan abstimmen wird.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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