Sachplan geologische Tiefenlager am Ende von Etappe 2: Standortkantone unterstützen den Bund im Prozess, stellen aber auch Mängel fest

Ziel der laufenden Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager ist die Einengung der Anzahl geeigneter Standortgebiete. Der Ausschuss der Kantone (AdK) als Gremium der möglichen Standortkantone zeigt sich in seiner Stellungnahme zum Abschluss der Etappe 2 erfreut, dass die Bundesinstanzen zum gleichen Ergebnis wie die Kantonsexperten kommen, nämlich das Gebiet Nördlich Lägern (AG/ZH) zusammen mit Jura Ost (AG) und Zürich Nordost (ZH) zur Weiterbearbeitung zu empfehlen. Für den AdK hat sich das Sachplanverfahren grundsätzlich bewährt. Er beurteilt es als transparent und fair und sichert dem Bund seine weitere Unterstützung im Prozess zu. Für Etappe 3 fordert er jedoch eine konkrete bautechnische Planung durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Auf die Anliegen der Kantone und Regionen soll rechtzeitig eingegangen werden. Die Bundesaufsicht ist zudem in der Verfahrensführung und in den Bereichen Geomechanik und Bautechnik zu verstärken.

Das laufende Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager wird im gleichnamigen Sachplan geregelt. Für den Ausschuss der Kantone (AdK, siehe Kasten), der aus den Regierungsvertretungen der möglichen Standortkantone zusammengesetzt ist, hat die Sicherheit oberste Priorität im Verfahren. Entsprechend stehen geologische und sicherheitstechnische Aspekte im Vordergrund (siehe Empfehlungen E5, E6, E7 in der Stellungnahme). Der Sachplan sieht vor, dass sich der AdK zu den Ergebnissen jeder der drei Etappen des Sachplans äussert und zuhanden des Bundes Empfehlungen abgibt. An seiner Sitzung vom 18. September verabschiedete der AdK seine Stellungnahme zu Arbeiten und Verlauf der Etappe 2 des Sachplans. Sie wird auch von den Vertretern der deutschen Landkreise mitgetragen, die im Ausschuss mit beratender Stimme vertreten sind. Die Stellungnahme basiert auf einem Fachbericht der Experten des AdK. Diese beiden Dokumente werden Teil der Vernehmlassungsunterlagen zur Etappe 2 sein. Im Rahmen dieser Vernehmlassung, die auf November 2017 geplant ist, können sich alle Interessierten äussern. Die AdK-Stellungnahme nimmt die Haltungen und Meinungen der einzelnen Kantone nicht vorweg.

Vorgehen als zweckmässig beurteilt

Der AdK sichert dem Bund in seiner Stellungnahme die weitere Unterstützung im Sachplanprozess zu. Er hält fest, dass sich das Verfahren mit schrittweisem Vorgehen und vorhandener Flexibilität für zusätzliche Abklärungen grundsätzlich bewährt hat. Dies ermöglicht auch die Entwicklung des Prozesses Schritt für Schritt. Raum für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist mit den bestehenden Gremien vorhanden. In Bezug auf den Einengungsprozess der möglichen Standorte sind sich alle überprüfenden Instanzen einig, dem Bundesrat die Standortgebiete Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (ZH) zur Weiterbearbeitung in Etappe 3 zu empfehlen. Die Nagra ist mit einem Untersuchungsprogramm auch in Nördlich Lägern dieser Beurteilung gefolgt.  

Führung und Planung noch nicht durchwegs überzeugend

Der AdK stellt aber auch einige Mängel im Verfahren fest. So überzeugen aus Sicht des AdK die Prozessführung durch das Bundesamt für Energie (BFE), die Planung und Durchführung der Arbeiten durch die Nagra sowie die sicherheitstechnische Überprüfung der Nagra-Vorschläge durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) noch nicht in allen Punkten. Nach Auffassung der Kantone beschränkt sich die Führung des BFE zu oft auf die formale Abhandlung vorgesehener Schritte gemäss Konzeptteil des Sachplans (Stellungnahme E1, E2, E9, E10). In der Planung der Nagra fehlen bis heute klare stufengerechte Vorstellungen über die Bautechnik sowie zur Rückholbarkeit der Abfälle (u. a. zum Ausbau von Stollen und Lagerkavernen, sogenannte Referenzprojekte, die notwendig für die Beurteilung der Langzeitsicherheit sind, siehe E5, E6). Zudem muss nach Meinung des AdK die wissenschaftlich-technische Begutachtung der Nagra-Arbeiten durch das ENSI in den Bereichen Geomechanik und Bautechnik verbessert werden (E5).  

Bessere Prozesssteuerung und ausreichende Mittel für Etappe 3 gefordert

Immer wichtiger werden aus Sicht des AdK die integrale und vorausschauende Führung und Steuerung des Prozesses geologische Tiefenlager (E1, E5). Dies bedeutet insbesondere, die Kantone oder Regionen weiterhin frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen (E8, E17). Die Gesamtheit der Befunde und Erkenntnisse am Ende des Auswahlverfahrens (Etappe 3) muss eine ausreichende Entscheidungsgrundlage sein, um die definitive Standortwahl sicherheitsgerichtet, transparent und fair vornehmen und begründen zu können. Es ist deshalb für den AdK zentral, dass der Bund seine Führung des Prozesses verstärkt (E1, E9-E16). Ebenso erwartet der AdK, dass das BFE, das ENSI, aber auch die Standortkantone und -regionen die notwendigen Ressourcen erhalten, um ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können (E3). Zudem empfiehlt der AdK dem Bund, den aktuell vorgesehenen Ablauf nach der Standortbekanntgabe durch die Nagra (nach heutiger Planung etwa 2022) noch einmal zu überprüfen (E4).  

Der Ausschuss der Kantone (AdK)

Der Ausschuss der Kantone ist das politische Gremium der Standortkantone im Sachplan geologische Tiefenlager, also im laufenden Standortauswahlverfahren für Langzeitlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz. Mitglieder sind folgende Regierungsräte und -rätinnen: Markus Kägi (Vorsitz), Zürich; Stephan Attiger, Aargau; Dr. Sabine Pegoraro, Basel-Landschaft; Josef Niederberger, Nidwalden; Dr. Josef Hess, Obwalden; Walter Vogelsanger, Schaffhausen; Roland Fürst, Solothurn; Carmen Haag, Thurgau. Als Beisitzer vertreten sind der Präsident des Beirats Entsorgung Dr. Peter Bieri, das Bundesamt für Energie, das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat, das deutsche Bundesministerium für Umwelt, das Umweltministerium Baden-Württemberg sowie die drei deutschen Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis. Der AdK erhält fachliche Unterstützung von der Fachkoordination Standortkantone, der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone/Kantonale Expertengruppe Sicherheit (AG SiKa/KES), der Arbeitsgruppe Raumplanung und der Arbeitsgruppe Information & Kommunikation. Bereits im Februar 2016 veröffentlichte der AdK einen ersten Fachbericht der AG SiKa/KES, in dem sich diese gegen eine unzureichend begründete Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern aussprach.

(Medienmitteilung des Ausschusses der Kantone)

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