Regierung regelt Beiträge für die berufsorientierte Weiterbildung neu
Medienmitteilung 28.09.2017
Der Regierungsrat beschränkt die Subventionen für Angebote der berufsorientierten Weiterbildung auf Berufsfachschulen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Der Regierungsrat hat die Beiträge an die Anbieter von Kursen der berufsorientierten Weiterbildung eingeschränkt. Neu erhalten nur noch jene Berufsfachschulen Beiträge, die vom Kanton beauftragt sind. Diese erhalten pro Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer je 7 Franken pro Lektion für maximal 500 Lektionen.
Nicht finanziert werden Angebote der berufsorientierten Weiterbildung von Trägern der überbetrieblichen Kurse, da sie keinen kantonalen Auftrag zur Durchführung von Berufsfachschul- bzw. Berufsmaturitätsunterricht haben. Bei diesen Trägern handelt es sich in der Regel um Organisationen der Arbeitswelt. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Wie bisher kann die Bildungsdirektion in besonderen Fällen auch Beiträge an Bildungseinrichtungen leisten, die keinen Auftrag zur Durchführung von Berufsfachschul- bzw. Berufsmaturitätsunterricht erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass der Kanton jederzeit ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stellt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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