Leichte Aufhellung am Arbeitsmarkt
Medienmitteilung 08.09.2017
Der Zürcher Arbeitsmarkt befindet sich auf dem Pfad der Erholung. Dank besserem konjunkturellen Umfeld sank im August die Arbeitslosigkeit in den meisten Branchen- und Berufsgruppen. Die Arbeitslosenquote stagnierte bei 3,4 Prozent.
Ende August waren 27›514 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich arbeitslos gemeldet, 478 Personen weniger als im Vormonat. Wegen Rundungseffekten verharrte die Arbeitslosenquote bei 3,4 Prozent.
Der grösste Teil des Rückgangs ist konjunkturell bedingt; insgesamt war die Arbeitslosigkeit im vergangenen Monat in fast allen Branchen und Berufen rückläufig. Auch bei den Berufen des Banken- und Versicherungsgewerbes nahm die Arbeitslosigkeit im August erstmals wieder deutlich ab (-50), nachdem in dieser Sparte mehrere Monate mit steigenden Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen waren. Saisoneinflüsse zeigten sich vor allem beim Baugewerbe (-144), im Gastgewerbe (-26) oder beim Gebäude- und Strassenunterhalt (-58). Ausnahmen zu dieser allgemeinen Aufhellung am Arbeitsmarkt bilden der Handel (+57) sowie das Gesundheits- und Sozialwesen (+58).
Masseneinwanderungsinitiative: Effektive Umsetzung mit Schwellenwert bei 5 Prozent
Diese Woche endete die Vernehmlassungsfrist des Bundes zu den verschiedenen Ausführungsbestimmungen zur Masseneinwanderungsinitiative. Zentraler Punkt der Vorlage ist die obligatorische Stellenmeldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung für Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Der Regierungsrat befürwortet eine effektive Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die tatsächlich zu einer Reduktion der Arbeitslosigkeit im Inland und damit zu einer Reduktion der Einwanderung führt, die aber weder die rekrutierenden Arbeitgeber noch die öffentliche Arbeitsvermittlung übermässig administrativ belastet. Er unterstützt den Vorschlag des Bundes, den Schwellenwert bei 5 Prozent festzulegen im Grundsatz.
Unnötige administrative Belastungen vermeiden
Der Bund soll nach Ansicht des Regierungsrats allerdings nochmals prüfen, ob ein Schwellenwert von 5 Prozent nicht zu unnötigem Aufwand bei den Unternehmen oder in der Verwaltung führt. Namentlich ist darzulegen, dass die gemeldeten Stellen in einem praktikablen Verhältnis zur Anzahl stellensuchender Personen stehen. Ansonsten ist der Schwellenwert anzupassen. Damit soll vermieden werden, dass die Arbeitgeber in der Anfangsphase übermässig administrativ belastet werden und dass die Stellenmeldepflicht auf mangelnde Akzeptanz stösst.
Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative stellt die regionalen Arbeitsvermittlungszentren vor grosse organisatorische und personelle Herausforderungen. Gemäss Berechnungen des SECO müssten mit einem Schwellenwert von 5 Prozent landesweit jährlich rund 218›000 Stellenmeldungen durch die RAV bearbeitet werden. Die Abwicklung der Geschäfte benötigt zusätzliche personelle und technische Ressourcen (z.B. IT-Lösungen). Eine Einführung der Stellenmeldepflicht bereits auf anfangs 2018 erachtet der Regierungsrat deshalb als unrealistisch. Er schlägt eine gestaffelte Einführung vor, damit RAV und Unternehmen Erfahrung mit den neuen Abläufen sammeln können: ab 1. Juli 2018 soll der Schwellenwert bei 8 Prozent, ab 1. Juli 2019 dann bei 5 Prozent festgesetzt werden.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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