Anklage gegen drei Raser
Medienmitteilung 05.09.2017
Am Pfingstsonntag, 4. Juni 2017, 17.15 Uhr, verhaftete die Kantonspolizei Zürich drei Lenker von Hochleistungssportwagen wegen des dringenden Verdachts der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt).
Die abgeschlossenen Ermittlungen ergaben, dass die drei Beschuldigten ihre Personenwagen der Marke Nissan GTR auf der Autobahn A4, ausgangs Islisbergtunnel, Gemeindegebiet Wettswil ZH, mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 177,5 km/h lenkten. Diese hoch riskante Fahrweise erfolgte zudem im dichten Pfingstsonntagsverkehr. Sie schufen so eine erhöhte Gefahr einer Auffahrkollision mit Verletzungs- oder Todesfolgen. Diese Fahrweise erfüllt den Tatbestand der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung.
Die Untersuchung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und die Beschuldigten wurden aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft und die Beschuldigten haben sich auf den Abschluss des Verfahrens in einem abgekürzten Verfahren mit bedingten Freiheitsstrafen von 13 und 14 Monaten geeinigt.
Die sichergestellten Fahrzeuge konnten nicht eingezogen werden, da sich diese nicht im Eigentum der Beschuldigten befinden.
Die Untersuchung war sehr zeitaufwendig, weil in Zusammenarbeit mit der Technischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich und dem Forensischen Institut Zürich die in den Fahrzeugen aufgezeichneten Daten ausgelesen, ausgewertet und die Zuverlässigkeit und Genauigkeit beurteilt werden mussten.
Staatsanwalt Dr. Jürg Boll steht den Medien heute telefonisch bis um 10.30 Uhr für Fragen unter der Telefonnummer 044 248 24 59 zur Verfügung.
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Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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