Hochschulgebiet Zürich Zentrum: Kantonale Gestaltungspläne festgesetzt

Regierungspräsident Markus Kägi hat die kantonalen Gestaltungspläne USZ Kernareal Ost, USZ/ETH Schmelzbergareal und UZH Wässerwies festgesetzt. Damit treten sie, vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel, voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft. Dies ist Teil des Prozesses zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen auf den Arealen im Hochschulgebiet Zürich Zentrum.

Von Juni bis August 2017 sind die Einwendungen und Rückmeldungen aus der öffentlichen Auflage bearbeitet worden. Gleichzeitig mit der Festsetzung ist nun ein Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen erschienen. Insgesamt sind 32 Rückmeldungen und Einwendungen eingegangen: 23 durch Private (davon 15 «Sammeleinwendungen» - identischer Text, unterschiedliche Personen), 3 durch Parteien, 6 durch Vereine/Verbände.

Schwerpunktthemen der Einwendungen und Rückmeldungen waren:

  • Allgemeiner Verzicht auf Festsetzung der Gestaltungspläne
  • Allgemeine Reduktion der Gebäudehöhen
  • Verzicht auf einzelne oder alle Hochpunkte
  • Allgemeine Reduktion der Gebäudevolumen / Flächen
  • Begrünte und öffentlich zugängliche Dachflächen
  • Überprüfung / Möglichkeit Häfeli Moser Steiger-Bau zurückzubauen
  • Bessere Durchwegung (insbesondere Kernareal)

Parallel dazu wurden die Gestaltungspläne auf die Erkenntnisse aus dem aktuellen Studienauftrag Stadtraumkonzept Hochschulgebiet Zürich Zentrum abgestimmt.

Bei den drei Gestaltungsplänen USZ Kernareal West, USZ Kernareal Mitte und UZH Gloriarank, die ebenfalls von 7.April bis 12.Juni 2017 öffentlich auflagen, wird die Beschlussfassung zur Revision der Verkehrsbaulinien durch den Gemeinderat abgewartet.

Abstimmung von Neubauten, Freiräumen und Verkehr

Die kantonalen Gestaltungspläne gewährleisten die langfristige Abstimmung von Neubauten, Freiräumen und Verkehr innerhalb des Hochschulgebiets sowie mit der Umgebung. Sie beinhalten konkrete Angaben über Baufelder, Höhenentwicklung sowie die Art der Nutzung. Daneben enthalten sie beispielsweise gestalterische Vorgaben und Parkplatzregelungen.

Gleichzeitig mit der Festsetzung der Gestaltungspläne hat der Baudirektor die bedingte Schutzentlassung für einige überkommunale Schutzobjekte im Perimeter der Gestaltungspläne USZ Kernareal Ost und Schmelzbergareal verfügt.

Die kantonalen Gestaltungspläne, der Bericht zu den Einwendungen und Rückmeldungen sowie weitere Grundlagen sind auf der Internetseite www.hgzz.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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