Anklage gegen äthiopischen Imam erhoben
Medienmitteilung 11.08.2017
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat am 2. August 2017 gegen den äthiopischen Imam, der im Oktober 2016 anlässlich seiner Predigt in der An'Nur Moschee öffentlich zur Tötung von Muslimen aufgerufen hatte, Anklage wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten und weiterer Delikte erhoben. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie die Landesverweisung.
Im November 2016 eröffnete die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ein Strafverfahren gegen einen äthiopischen Imam und drei weitere Personen aus dem Umfeld der An'Nur Moschee in Winterthur wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten (vgl. Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich vom 2. und 4. November 2016).
Mit Datum vom 2. August 2017 hat die Staatsanwaltschaft gegen den äthiopischen Imam Anklage wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeiten, mehrfacher Gewaltdarstellung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz erhoben. Konkret wird ihm vorgeworfen, in seiner Predigt vom 21. Oktober 2016 in der An'Nur Moschee unter anderem dazu aufgerufen zu haben, Muslime, die nicht in der Gemeinschaft beten, zu verstossen und diese bei anhaltender Weigerung gar in deren Häuser zu verbrennen und zu töten. Zudem soll er über Facebook brutale Darstellungen des Tötens von Menschen beschafft und Drittpersonen zur Verfügung gestellt haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, ohne die dafür notwendige Bewilligung während rund vier Wochen als Imam einer Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein und dadurch gegen die Ausländergesetzgebung verstossen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Winterthur eine bedingte Freiheitstrafe von 18 Monaten sowie die Landesverweisung für 15 Jahre beantragt. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 4. November 2016 in Untersuchungshaft.
Zwei der Verfahren gegen die drei weiteren Beschuldigten sind mit Datum vom 18. Juli 2017 eingestellt worden. Das dritte Verfahren steht kurz vor dem Abschluss.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt die Kommunikationsverantwortliche der Oberstaatsanwaltschaft, lic.iur. Corinne Bouvard, am 11. August 2017 von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr unter Telefon 043 258 22 21.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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