Kosten der stationären Behandlungen: Unterschiedliche Entwicklungen bei den Spitälern

Die Kosten der stationären Behandlungen haben sich in den Spitälern im Kanton Zürich 2016 unterschiedlich entwickelt: Während einzelne Spitäler ihre Kosten senken konnten, weisen andere Kostensteigerungen aus. Dies geht aus dem neuesten Fallkostenvergleich hervor. Auf nationaler Ebene wird ersichtlich, dass der im Kanton Zürich geltende Tarif weiterhin auf einer angemessenen Höhe liegt.

Der Kanton Zürich veröffentlicht jedes Jahr einen Vergleich der schweregradbereinigten Fallkosten für stationäre Spitalbehandlungen. Dieser gibt nicht nur Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit der Zürcher Spitäler, er setzt die vereinbarten Spitaltarife auch in einen nachvollziehbaren Kontext. Die Basis des Fallkostenvergleichs bilden die grundlegenden Kostenanalysen der Zürcher Akutspitäler; diese Analysen beruhen auf einer einheitlichen Methodik.

Der neueste Fallkostenvergleich für das Jahr 2016 (vergleiche Abbildung 1) umfasst 19 Akutspitäler im Kanton Zürich, die je mindestens 200 Patientinnen und Patienten akutsomatisch behandelt haben. Die Fallkosten sind gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt leicht angestiegen (+1,2 Prozent). Während die kleinere spezialisierte Klinik Adus Medica mit 8744 Franken die tiefsten schweregradbereinigten Fallkosten ausweist, liegen im Stadtspital Waid die Fallkosten mit 11’587 Franken am höchsten. Die Fallkosten der untersuchten Spitäler im Kanton Zürich entwickeln sich unterschiedlich und divergieren stärker: Während einige Listenspitäler sinkende oder gleich hohe Fallkosten im Vergleich zum Vorjahr aufweisen, sind die Fallkosten anderer Spitäler angestiegen. Diese Spitäler sind gefordert, ihre Kostenentwicklungen im Auge zu behalten und gegebenenfalls kostensenkende Massnahmen zu ergreifen. Andernfalls zahlt der Spitaleigentümer den Ausfall ‒ das kann teuer werden.

Zürcher Fallkosten im nationalen Wirtschaftlichkeitsvergleich

Damit die kantonalen Fallkosten in einen nationalen Kontext gebracht werden können, haben die jeweiligen Kantone Kostendaten ihrer Listenspitäler ausgetauscht. Diese Datengrundlage umfasst Informationen zu 115 Listenspitälern aus 19 verschiedenen Kantonen und ermöglicht dank einer einheitlichen Plausibilisierung und Methodik einen Vergleich der Fallkosten auf nationaler Ebene. Eine Analyse dieses Datenbestandes durch die Zürcher Gesundheitsdirektion (vergleiche Abbildung 2) zeigt, dass die geltende Fallpreispauschale (Baserate) für Zürcher Spitäler mit Notfallstation von 9650 Franken auch unter Berücksichtigung der Fallkosten der Schweizer Spitäler unverändert auf einer angemessenen Höhe liegt.

Da die Fallkosten über die Tarife auch die Kantonsausgaben beeinflussen (heute zahlt der Kanton 55 Prozent an jede stationäre Spitalbehandlung; im Jahr 2016 rund 1,5 Milliarden Franken Steuergelder), liegen tiefe Fallkosten ‒ bei guter Qualität der Behandlung ‒ nicht nur im Interesse der Spitaleigentümer, sondern auch im Interesse des Kantons. Dem wird der Kanton mit Blick auf die zukünftigen Entwicklungen Rechnung tragen.

Zürcher Fallkostenvergleich 2016

Nationaler Fallkostenvergleich 2015

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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