Kindeswohl statt Kostenstreit

Der Kanton und die Gemeinden müssen gemeinsam dafür sorgen, dass bei der Finanzierung der Kinder- und Jugendheime keine Fehlanreize entstehen, die dem Kindeswohl schaden und die Kosten im Heimwesen in die Höhe treiben. Bildungsdirektorin Silvia Steiner hat heute an einer Medienkonferenz zusammen mit zwei Gemeindevertretern dazu aufgerufen, keinen politischen Machtkampf zwischen Gemeinden und Kanton auszutragen.

Am 24. September stimmt die Zürcher Bevölkerung über die Anpassung des geltenden Jugendheimgesetzes ab. Die Anpassung ist nötig, um die bisherige Praxis der gemeinsamen Finanzierung der Kinder- und Jugendheime durch Kanton und Gemeinden bis zum Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) in ein paar Jahren weiterführen zu können. Wird die Gesetzesänderung abgelehnt, hätte dies schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder und Familien und die Ausgaben im Sozialwesen. Welche das sind, haben heute Regierungsrätin Silvia Steiner, André Woodtli, Chef Amt für Jugend und Berufsberatung, Martin Arnold (SVP), Gemeindepräsident von Oberrieden, und Markus Späth, SP-Fraktionspräsident und Sozialvorstand von Feuerthalen, vor den Medien erläutert.  

Fehlanreize für falsche Platzierungen

Ohne Gesetzesänderung trägt der Kanton die Kosten der Unterbringung in Kinder- und Jugendheimen alleine. An den Schulheimen beteiligt er sich weiterhin an den Kosten. Weniger intensive Massnahmen wie sozialpädagogische Familienhilfen, Unterbringungen in Pflegefamilien oder Wohngruppen bezahlen die Eltern bzw. die Gemeinde hingegen selbst. Das bedeutet, dass für Eltern bzw. Gemeinden die teure Platzierung des Kindes in einem Heim nichts kostet, während sie für weniger einschneidende Massnahmen bezahlen müssen. Kinder können so vorschnell in Heimen platziert werden, obwohl zum Beispiel eine Familienbegleitung zu Hause für sie die passendere Lösung wäre. Regierungsrätin Silvia Steiner kritisiert: «Dieser Fehlanreiz widerspricht dem Grundgedanken des Kindesschutzes und einer bedarfsgerechten Sozialpolitik».

Mehrausgaben im Heimwesen

Hinzu kommt, dass die Platzierung in einem Heim etwa doppelt so teuer ist wie eine Familienbegleitung oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Nehmen Heimplatzierungen zu, steigen die Kosten für die Allgemeinheit. Martin Arnold, SVP-Gemeindepräsident von Oberrieden, warnt vor dieser Entwicklung: «Ein Nein zur Gesetzesänderung treibt die Heimkosten in die Höhe. Damit werden die kantonalen Steuereinnahmen für unnötige Massnahmen verwendet, die man anderweitig sinnvoller einsetzen könnte».

Kein Machtkampf auf dem Buckel der Kinder

Bis das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) in wenigen Jahren in Kraft tritt, soll die bisherige Praxis mit der Änderung des Jugendheimgesetzes gesichert werden. Markus Späth, SP-Fraktionspräsident und Sozialvorsteher von Feuerthalen: «Während dieser begrenzten Übergangszeit sollten wir keinen Machtkampf auf dem Buckel der betroffenen Kinder und Familien austragen».

Zur Volksabstimmung am 24. September betreffend Änderung des Jugendheimgesetzes (Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge) kommt es aufgrund von zwei Gerichtsurteilen, die besagen, dass die bisherige gesetzliche Grundlage für die praktizierte Kostenteilung ungenügend war. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung wurde das Gemeindereferendum ergriffen.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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