Gute Noten für die Arbeitsmarktaufsicht

Das Vorgehen des Kantons Zürich beim Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sowie der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft in einem Audit evaluiert. Dieser erteilt der Tripartiten Kommission sowie dem Amt für Wirtschaft und Arbeit gute Noten.

Im Fokus der 2016 vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Kanton Zürich durchgeführten Evaluation der Organe für Arbeitsmarktaufsicht standen Wirksamkeit und Effizienz sowie Rechtmässigkeit und Ordnungsmässigkeit des Gesetzesvollzugs. Der Audit stützte sich auf eine Unterlagenanalyse, Gespräche mit Vertretern der Tripartiten Kommission (TPK) und des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sowie die Prüfung von Kontroll- und Sanktionsdossiers. Das SECO führt kantonale Audits des Vollzugs der flankierenden Massnahmen seit 2013 und des Vollzugs der Bekämpfung der Schwarzarbeit seit 2014 durch.  

Zielgerichtetes, effizientes und rechtmässiges Vorgehen bestätigt

Die Tripartite Kommission ist zuständig für die Beobachtung des Arbeitsmarktes in Branchen, die nicht über einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag verfügen. Zu diesem Zweck führt die im AWA angesiedelte kantonale Kontrollstelle Arbeitsmarkt jährlich 2200 Kontrollen der Einhaltung der üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen durch. In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag liegt die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen bei den paritätischen Berufskommissionen. Die von der TPK auf Basis einer fundierten Risikoanalyse festgelegten Kontrollprioritäten sowie die Massnahmen bei der Feststellung von Lohnunterbietungen werden vom SECO-Audit als rechtmässig, effizient und beispielhaft beurteilt. Im Kanton Zürich wird die von einer Arbeitsgruppe des Bundesrats empfohlene explizite Risikoanalyse bereits umgesetzt.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für die Umsetzung des Schwarzarbeitsgesetzes. Es koordiniert den Informationsfluss zwischen den bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit involvierten Behörden, prüft die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten in den entsprechenden Rechtsgebieten und bringt im Bereich des Ausländerrechts Verstösse teilweise selbständig zur Anzeige. Die Kontrollstelle Arbeitsmarkt im AWA führt jährlich 1500 Schwarzarbeitskontrollen durch, kontrolliert dabei Betriebe und Personen konsequent mit Blick auf alle vom Schwarzarbeitsgesetz vorgeschriebenen Pflichten und führt ergänzende schriftliche Untersuchungen durch. Der SECO-Audit stellt auch dem AWA ein gutes Zeugnis für sein rechtmässiges, systematisches und effizientes Vorgehen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit aus.

Zusammen mit den im Mai 2017 vom SECO veröffentlichten Informationen (FLAM Bericht 2016 – Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union) über die im Kanton Zürich durchgeführte Anzahl Kontrollen im Auftrag der TPK bestätigt der neuste Audit erneut die Wirksamkeit der hiesigen Arbeitsmarktaufsicht.

(Medienmitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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