Elektronisches Patientendossier: Bern sagt Ja zu gemeinsamer Trägerschaft mit dem Kanton Zürich
Medienmitteilung 07.07.2017
Die Gesundheitsdirektion ist erfreut über den Entscheid der Berner Regierung für eine gemeinsame EPD-Trägerschaft mit dem Kanton Zürich.
An einem Treffen im März dieses Jahres sind die Regierungen der Kantone Bern und Zürich übereingekommen, zur Umsetzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) eng zusammenzuarbeiten. Fachpersonen beider Kantone haben sich in der Folge zusammengesetzt, um die Form der beabsichtigten Kooperation zu entwickeln.
Wie der Regierungsrat des Kantons Bern heute mitgeteilt hat, hat er den im März eingeschlagenen Kurs nochmals ausdrücklich bestätigt und sich für eine gemeinsame Trägerschaft mit dem Kanton Zürich ausgesprochen. Der Gesundheitsdirektor des Kantons Zürich, Regierungsrat Thomas Heiniger, ist hocherfreut über den Berner Entscheid. Er ist wie sein Berner Amtskollege Pierre Alain Schnegg überzeugt, dass die Kooperation im EPD-Bereich, die nun konkret wird, für alle von Vorteil ist: für die Leistungserbringer, für die Institutionen der öffentlichen Hand und vor allem auch für die rund 2,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Kantone.
Aufgabe der Trägerorganisation wird es sein, die Umsetzung des EPD in den beiden Kantonen zu begleiten und zu fördern. An der Organisation – einer Aktiengesellschaft – werden die beiden Kantone je hälftig partizipieren. Der Kanton Zürich wird sein Aktienpaket an der axsana AG, der im Sommer 2016 gegründeten Betriebsorganisation für das EPD im Kanton Zürich, in die bernisch-zürcherische Trägerorganisation einbringen, der Kanton Bern wird eine Bareinlage im gleichen Umfang leisten. Es folgen jetzt in Bern und Zürich die konkreten Umsetzungsschritte.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
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