Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2017/2018
Medienmitteilung 15.06.2017
Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2017/2018 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen. Grund dafür ist die schweizweit hohe Zahl an Anmeldungen.
Der Regierungsrat hat im Sommer 2016 für das erste Studienjahr 2017/2018 die Zahl der verfügbaren Studienplätze an der Medizinischen Fakultät auf 422 (wovon 372 für die Humanmedizin und 50 für die Zahnmedizin) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 festgelegt. Die Aufnahmekapazität wurde damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 72 Plätze erhöht. Diese Erhöhung erfolgt im Rahmen des Bildungsnetzwerkes Humanmedizin.
Die Universitäten Basel und Freiburg beabsichtigen ebenfalls, für das Studienjahr 2017/2018 in den Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin die Zulassung zu beschränken. Die Universität Bern sieht eine Zulassungsbeschränkung in allen drei Studienrichtungen vor. Die ETH Zürich bietet ab Studienjahr 2017/2018 erstmals die Studienrichtung Humanmedizin auf Bachelorstufe an. Auch sie plant Zulassungsbeschränkungen. Der mit allen Universitäten koordinierte Eignungstest wird am 7. Juli 2017 durchgeführt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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