Vernehmlassung zur Schulorganisation – mehr Handlungsspielraum für Gemeinden
Medienmitteilung 15.06.2017
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Erweiterung der Organisationsautonomie für Schulgemeinden eröffnet. Mit den vorgesehenen Gesetzesänderungen können die Gemeinden eine hierarchische Zwischenstufe zwischen Schulleitung und Schulpflege einrichten. Ausserdem wird die in der Leistungsüberprüfung 2016 vorgesehene Kommunalisierung der Schulleitungen vorgeschlagen.
Das neue Gemeindegesetz ermöglicht den Gemeinden einen grösseren organisatorischen Handlungsspielraum. Dasselbe wird auch in der Volksschulgesetzgebung für die kommunalen Schulträger angestrebt. Im geltenden Volksschulgesetz ist eine hierarchische Zwischenstufe zwischen Schulleitung und Schulpflege nicht vorgesehen. Für zahlreiche Gemeinden entspricht es jedoch einem Bedürfnis, eine Zwischenstufe zu schaffen und diese mit eigenen Kompetenzen auszustatten. Gemeinden ohne Änderungsbedarf können bei der bisherigen Organisation bleiben. Mit einer organisatorischen Neuausrichtung werden weder die Schulpflegen in ihrer heutigen Form, noch die Schulleitungen als Leitung der Schuleinheit in Frage gestellt.
Kommunale Anstellung der Schulleitungen
Die Leistungsüberprüfung 2016 sieht die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Kommunalisierung der Schulleitungen vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Schulleitungen kommunal angestellt sind. Damit entfällt der bisherige Kostenanteil von 20 Prozent an den Löhnen der Schulleitungen. Der Kanton beschränkt sich auf Mindestvorgaben zu den Anstellungsbedingungen. Da die Schulleitungen in den nächsten Jahren mit der Umsetzung des neuen Berufsauftrages und der Umsetzung des Lehrplan 21 stark gefordert sind, steht auch eine weniger einschneidende Massnahme zur Diskussion, bei der der Kanton den Anteil an den Löhnen von 20 auf 10 Prozent verringert, die Schulleitungen aber weiterhin kantonal angestellt bleiben.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Oktober 2017.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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