«Ambulant vor stationär» im Kanton Zürich: Einfache Umsetzung, spürbare Wirkung

Die Grundlagen für die Umsetzung von «Ambulant vor stationär» im Kanton Zürich sind geschaffen: Der Kantonsrat hat der gesetzlichen Verankerung zugestimmt, und zusammen mit Fachexperten von Zürcher Spitälern hat die Gesundheitsdirektion die Liste der ab dem 1. Januar 2018 ambulant durchzuführenden Spitalbehandlungen und der Ausnahmekriterien definiert. Der Kanton trägt damit dem Patientenbedürfnis Rechnung und ermöglicht eine Kostensenkung im Gesundheitswesen.

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass Patientinnen und Patienten bei immer mehr Behandlungen und Untersuchungen noch am gleichen Tag nach Hause gehen können. Mit der gezielten Förderung von Behandlungen, die sich aus medizinischer Sicht ohne Nachteile ambulant statt stationär durchführen lassen, trägt der Kanton Zürich sowohl dem verbreiteten Patientenbedürfnis Rechnung, am Abend des Eingriffs wieder zuhause zu sein, als auch der Forderung, die Gesundheitskosten mit konkreten Massnahmen spürbar zu senken.

Mit der Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes hat der Kantonsrat an seiner letzten Sitzung die gesetzliche Verankerung dazu geschaffen. Inzwischen sind auch die Rahmenbedingungen definiert, um das Projekt im Kanton Zürich per 1. Januar 2018 umzusetzen. Die nötigen Kriterien, Prozesse und Vorgaben hat die Gesundheitsdirektion in den vergangenen Monaten zusammen mit Fachexperten von Zürcher Spitälern erarbeitet und heute den Medien vorgestellt.

Der Fokus liegt auf einer möglichst einfachen, klaren und transparenten Umsetzung. Dazu dient einerseits eine Liste der Spitaluntersuchungen und -behandlungen, bei denen die ambulante Durchführung in der Regel wirksamer, zweckmässiger oder wirtschaftlicher ist als die stationäre, und andererseits eine Liste der Kriterien für begründete stationäre Ausnahmefälle. Daran werden sich die Spitäler und der Kanton orientieren, wobei der behandelnde Arzt in jedem Fall die relevante Instanz bleibt und die individuelle medizinische Entscheidung fällt.

Sparpotenzial für den Steuer- und den Prämienzahler

Die in Absprache mit den medizinischen Experten definierte Liste der Spitaleingriffe, die im Kanton Zürich ab dem kommenden Jahr grundsätzlich nur noch ambulant durchzuführen sind, umfasst im Wesentlichen Untersuchungen und Operationen im Bereich Augen (Grauer Star), Bewegungsapparat (z.B. Meniskusoperationen) sowie Gefässe und Herz (z.B. Krampfaderoperationen und Herzkatheteruntersuchungen).

Nach Schätzungen der Gesundheitsdirektion werden damit in einem ersten Schritt für 2018 rund 3400 bisher stationär durchgeführte Eingriffe künftig ambulant erfolgen. Dies wird bereits mit Einsparungen in der Höhe von insgesamt rund 9,4 Millionen Franken verbunden sein. Entlastet werden dabei sowohl der Steuerzahler (Kanton) als auch die Krankenkassen und damit der Prämienzahler: Die Versicherer werden schätzungsweise rund 150’000 Franken günstiger fahren (7,35 Millionen statt 7,5 Millionen Franken), der Kanton rund 9,2 Millionen Franken (Wegfall des entsprechenden Kantonsanteils an der Finanzierung der stationären Spitalbehandlungen der Zürcherinnen und Zürcher).

Ausnahmekriterien klar und übersichtlich definiert

Für zwingend notwendige, begründbare stationäre Ausnahmefälle der künftig im Grundsatz ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen haben die Experten zusammen mit der Gesundheitsdirektion konkrete Bedingungen und Begleitumstände definiert. Ausnahmen sind beispielsweise, wenn der Patient besonders schwer erkrankt ist, schwere Begleiterkrankungen hat, postoperativ eine intensive Behandlung oder Betreuung nötig ist oder soziale Faktoren vorliegen, die eine ambulante Behandlung verunmöglichen.

«Ambulant vor stationär» wird im Kanton Zürich ohne ein präoperatives Kostengutspracheverfahren umgesetzt. Damit wird ein zusätzlicher administrativer Aufwand für die Spitäler verhindert. Die Dokumentation von begründeten stationären Ausnahmefällen erfolgt anhand der Liste der Ausnahmekriterien individuell durch die Spitäler, beispielsweise direkt in der Krankengeschichte des Patienten. Das reguläre jährliche Leistungscontrolling der Listenspitäler durch den Kanton wird um eine postoperative Prüfung erweitert, ohne dabei einen zusätzlichen parallelen Kontrollprozess einzuführen.

Koordination mit anderen Kantonen und Bund

Ab dem Start am 1. Januar 2018 wird der Kanton Zürich die ersten konkreten Erfahrungen mit der Förderung «ambulant vor stationär» zur Vermeidung unnötiger stationärer Spitalbehandlungen sammeln können. Die Liste der ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen wie auch die Liste der Ausnahmekriterien sollen in der Folge, den neuen Erkenntnissen und dem medizinischen Fortschritt entsprechend, laufend weiterentwickelt werden. Die Gesundheitsdirektion wird sich dabei auch für die Koordination mit anderen Kantonen und dem Bund stark machen.

Weiterführende Informationen

Eine umfassende Darstellung des Projekts «Überprüfung der Indikationsqualität: ambulant statt stationär» findet sich im «Gesundheitsversorgungsbericht 2016» (Seiten 19 bis 23) der Gesundheitsdirektion:

Kantone machen sich stark für konkrete Massnahmen: Im Interesse der Patienten, der Steuer- und der Prämienzahler

Die Kosten im Schweizer Gesundheitswesen steigen und die Belastung der Steuer- wie der Prämienzahler nimmt stetig zu. Es sind Massnahmen zur Kostendämpfung und -senkung gefragt. Die Kantone setzen dabei auf konkrete Massnahmen, die einfach und direkt umsetzbar sind und die sofort Wirkung entfalten und dabei das Gesundheitssystem insgesamt finanziell entlasten, wie der Zürcher Gesundheitsdirektor und Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Thomas Heiniger, an der Medienkonferenz zur Umsetzung des Projekts «Ambulant vor stationär» im Kanton Zürich heute betont hat. Drei Hauptgründe sprechen dafür:

  • Mit «Ambulant vor stationär» können die Gesundheitskosten sofort und ohne grossen bürokratischen und politischen Aufwand ganz konkret und erheblich gesenkt werden.
  • «Ambulant vor stationär» kann neben dem Kanton als Zahler auch die Krankenkassen und damit den Prämienzahler finanziell entlasten. Es ist also keine kantonale Sparübung zulasten der Krankenkassenprämien.
  • Die gezielte Verlagerung einer klar definierten Reihe von medizinischen Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich senkt nicht nur die Kosten, sondern entspricht auch einem Bedürfnis des Patienten. Denn wer will schon unnötig lange im Spital bleiben?

«Das Sparpotenzial von ‹Ambulant vor stationär› in der Schweiz, und damit auch im Kanton Zürich, zu realisieren, ist im Interesse der Patientinnen und Patienten, der Steuerzahler und der Prämienzahler», bilanziert Thomas Heiniger: «Das heisst: von uns allen.» Während sich damit an der Schnittstelle ambulant‒stationär im Schweizer Gesundheitswesen im konkreten Fall tatsächlich Kosten senken lassen, führen Vorhaben, die im Bundesparlament derzeit unter dem Titel «Einheitliche Finanzierung» oder «Monismus» diskutiert werden, nur dazu, Gelder innerhalb des Systems zu verschieben. Sie sind deshalb aber noch lange keine konkret wirksame, kostendämpfende oder gar -senkende Massnahme.

Für die Kantone steht deshalb fest, so Thomas Heiniger: «Wir wollen jetzt handeln und Massnahmen ergreifen, die schnell umsetzbar sind und zählbare Ergebnisse bringen: durch die Förderung von Listen für ambulante Behandlungen, mit Empfehlungen zur interkantonalen Koordination der Spitalplanung, mit klaren Kriterien für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Spitäler. Wir erwarten, dass sich auch das Bundesparlament auf solch wirksame, rasch umsetzbare und mehrheitsfähige Massnahmen konzentriert ‒ und nicht auf eine scheinwirksame Totalrevision der Finanzierungsmechanismen.»

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion) 

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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