Verteilaktionen von «Lies!» sollen im Kanton Zürich unterbunden werden
Medienmitteilung 05.05.2017
Auf der Grundlage eines in ihrem Auftrag erstellten Rechtsgutachtens empfiehlt die Zürcher Sicherheitsdirektion den Gemeinden des Kantons, künftige Koran-Verteilaktionen von «Lies!» oder ihr nahestehender Organisationen zu unterbinden.
Aufgrund der im Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Markus Rüssli festgestellten Tatsachen, in das auch beim Nachrichtendienst des Bundes eingeholte Auskünfte eingeflossen sind, bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die Berufung auf die Grundrechte im Rahmen der genannten Standaktionen nur dazu dient, Personen für die Unterstützung oder die Propaganda verbotener Tätigkeiten zu gewinnen. Das Gemeinwesen ist nicht verpflichtet, den öffentlichen Grund als Plattform für die Verbreitung von Ansichten zur Verfügung zu stellen, die mit grundlegenden und fundamentalen Werten unserer Gesellschaft unvereinbar sind. Solche Aktionen lassen sich daher im Rahmen der geltenden Gesetzgebung unterbinden.
Die Sicherheitsdirektion empfiehlt den Gemeinden im Kanton Zürich, inskünftig Gesuche abzulehnen, die Personen oder Organisationen für Standaktionen im Rahmen der «Lies!»-Kampagne für den sogenannten gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes einreichen. Sollte der Versuch gemacht werden, solche Aktionen ohne Bewilligung durchzuführen, können die betroffenen Personen durch die Polizei weggewiesen werden.
Die Sicherheitsdirektion lässt heute allen Zürcher Gemeinden diesbezüglich ein Informationsschreiben zukommen, in dem sie diesen Unterstützung anbietet bei der Bearbeitung entsprechender Bewilligungsgesuche sowie auch im Rahmen allfälliger Rechtsmittelverfahren.
Gleichzeitig fordert die Sicherheitsdirektion den Bund dazu auf, den Schweizer Ableger der Gruppierung «Die wahre Religion» zu verbieten, gestützt auf das neue Nachrichtendienstgesetz, das am 1. September 2017 in Kraft tritt.
(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)
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