Für einen zeitgemässen Schutz der Limmataltläufe Dietikon

Das Gebiet der Limmataltläufe in Dietikon ist eine wertvolle Auenlandschaft und ein Flachmoor von nationaler Bedeutung. Es zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebensräumen für seltene Pflanzen und Tiere aus. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt ein grosses Industriegebiet. Die Baudirektion hat unter Einbezug der betroffenen Gemeinden, Grundeigentümer und Bewirtschafter eine Schutzverordnung für die Altläufe erarbeitet und nun festgesetzt. Sie stellt den Schutz des wertvollen Gebiets sicher und ermöglicht die naturverträgliche Weiterentwicklung des angrenzenden Industriegebiets.

Die Limmatkorrektion Ende des 19. Jahrhunderts brachte eine einschneidende Veränderung des Limmatflussraums mit sich. Das Flussbett wurde eingeengt, abgesenkt, kanalisiert und vom umliegenden Auengebiet abgetrennt. Bauten und Anlagen, die später errichtet wurden, schnürten das Auengebiet weiter ein, insbesondere auf der linken Limmatseite, auf dem Stadtgebiet von Dietikon. Dennoch sind im Raum Dietikon, Geroldswil, Oetwil an der Limmat Reste der ursprünglichen Aue erhalten geblieben. Sie bilden eine der bedeutendsten Altwasser-Landschaften im Kanton Zürich. Das Gebiet wurde darum vom Regierungsrat bereits 1958 als Naturreservat ausgeschieden. Diesem Schutz ist es zu verdanken, dass die Limmataltläufe bei Dietikon auch heute noch eine grosse Biotopvielfalt aufweisen und vielen geschützten und gefährdeten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bieten.

Gegensätzliche Interessen aufeinander abgestimmt

Um die vorhandenen Naturwerte auch für künftige Generationen zu bewahren, verlangen der kantonale Richtplan, das kantonale Planungs- und Baugesetz sowie die Flachmoorverordnung des Bundes Schutzmassnahmen für die Limmataltläufe. Darum hat die Baudirektion Kanton Zürich eine Schutzverordnung erlassen. Die Verordnung stimmt die verschiedenen Interessen aufeinander ab. Sie zeigt auf, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie das Gebiet künftig genutzt werden kann. Die Bestimmungen stellen insbesondere sicher, dass die Weiterentwicklung des angrenzenden Industriegebiets keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf das Gebiet hat.

Die Erarbeitung der Schutzverordnung erfolgte unter Einbezug der Stadt Dietikon sowie der Grundeigentümer, der Bewirtschafter und der verschiedenen Interessengruppen. Der Entwurf der Schutzverordnung lag vom 26. April bis 25. Mai 2016 öffentlich auf. Anschliessend hat die Baudirektion die Verordnung auf der Basis der Einwendungen überarbeitet und nun festgesetzt.

Mit der Schutzverordnung sind die Auflagen für das angrenzende Industriegebiet nun definiert, womit die Erarbeitung des hängigen Gestaltungsplans Silbern, Lerzen, Stierenmatt abgeschlossen werden kann.

(Medienmitteilung der Baudirektion) 

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: