Neuorganisation des Notfalldienstes: Verankerung im Gesundheitsgesetz aufgegleist
Medienmitteilung 04.05.2017
Ärzteschaft, Gemeinden und Kanton haben Ende letzten Jahres gemeinsam die Eckwerte für die Neuausrichtung der Notfalldienstorganisation festgelegt. Diese soll per 1. Januar 2018 wirksam werden. Die auf diesen Zeitpunkt hin nötigen gesetzlichen Anpassungen hat die Gesundheitsdirektion heute in die Vernehmlassung gegeben. Verhandlungen zu einem Leistungsauftrag für den Betrieb einer Triagestelle mit einer kantonsweit einheitlichen Notrufnummer sind weit fortgeschritten.
Verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen haben die traditionelle und über lange Zeit bewährte ärztliche Notfalldienstorganisation im Kanton im Verlauf der letzten Jahre zunehmend in Frage gestellt: So stehen auf der einen Seite viele Notfalldienstleistende im Pensionsalter und jüngere Ärztinnen und Ärzte lassen sich vermehrt anstellen oder arbeiten Teilzeit. Auf der anderen Seite verfügen immer weniger Patientinnen und Patienten über einen eigenen Hausarzt, dessen Dienste sie im Notfall beanspruchen können; stattdessen wird oft direkt der teure Spitalnotfall aufgesucht, was das Gesundheitssystem mit unnötigen Kosten belastet.
Um vor diesem Hintergrund auch in Zukunft eine verlässliche ärztliche Triage bei medizinischen Notfällen für die Bevölkerung im ganzen Kanton sicherzustellen, haben die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich und die Gesundheitsdirektion Ende letzten Jahres gemeinsam die Eckwerte für die Neuausrichtung der Notfalldienstorganisation im Kanton festgelegt. Diese sieht per 1. Januar 2018 die Schaffung einer Triagestelle mit einer einheitlichen Notrufnummer für den ganzen Kanton vor. Hier werden alle Anrufe aus der Bevölkerung entgegengenommen und kompetent an die Notfalldienstleistenden (Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker), im Bedarfsfall aber auch an andere geeignete Leistungserbringer wie Spitäler, Spitex oder an den Rettungsdienst vermittelt.
Kanton und Gemeinden teilen sich in die Kosten
Für die Führung der unter ärztlicher Leitung stehenden Triagestelle ist ein Leistungsauftrag an einen privaten Betreiber vorgesehen; entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel der Betriebsaufnahme per 1. Januar 2018 sind weit fortgeschritten. Die Kosten für den Betrieb sollen der Kanton und die Gemeinden je zur Hälfte übernehmen. Notfalldienstorganisation sowie Kostenteiler bedingen eine Anpassung und Differenzierung der gesetzlichen Regelungen im kantonalen Gesundheitsgesetz. Die geplanten Änderungen, darunter auch die Verankerung der Ersatzabgabeverpflichtung für vom Notfalldienst befreite Berufsangehörige auf Gesetzesstufe, hat die Gesundheitsdirektion heute in die Vernehmlassung gegeben.
Die Kosten der neuen Lösung werden von der Anzahl der Anrufe abhängen: Bei 250'000 Anrufen im Jahr ist voraussichtlich mit Betriebskosten von 7,3 Millionen Franken zu rechnen. Auf die Gemeinden und den Kanton würden demnach je 2,40 Franken pro Einwohner entfallen. Pro zusätzliche 10’000 Anrufe würden für die Gemeinden und den Kanton Mehrkosten von voraussichtlich 175'000 Franken jährlich entstehen.
Kanton und Gemeinden tragen gemeinsam die Kosten für die Organisation und den Betrieb der Triagestelle. Die Kosten der Leistungserbringung selbst sind in der Regel durch die Tarmed-Tarife gedeckt. Die Ersatzabgaben können unter anderem für den Ausgleich von tarifarisch ungenügend finanzierten Vorhalteleistungen und Notfalleinsätzen verwendet werden.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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