Flankierende Massnahmen bewähren sich auch im Kanton Zürich

Der heute publizierte Bericht des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zeigt, dass diese bei konsequenter Anwendung auch im Kanton Zürich ein wirksames Instrument sind, um Verstösse gegen minimale Arbeits- und Lohnbedingungen erfolgreich zu bekämpfen. Im Kanton Zürich sind entsprechende Kontrollen auf Branchen mit erhöhter Gefahr von Lohnunterbietung fokussiert.

Der Bericht bestätigt, dass die flankierenden Massnahmen ihren Zweck erfüllen: Trotz freiem Personenverkehr werden Erwerbstätige vor der missbräuchlichen Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wirkungsvoll geschützt. Von einem allfälligen Lohndruck betroffen sind einzelne Branchen, die grösstenteils über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen überwacht werden.

In Branchen ohne ave GAV beobachtet die kantonale Tripartite Kommission (TPK) den Arbeitsmarkt hinsichtlich missbräuchlicher Unterbietungen der üblichen Löhne und definiert Risikobranchen, die verstärkt kontrolliert und beobachtet werden. Die gezielt risikobasiert und auf Verdacht hin durchgeführten Kontrollen richten den Fokus auf gefährdete Branchen, Betriebe und Personengruppen, bei welchen am ehesten Verstösse vermutet werden.  

2258 Arbeitgeber mit über 4000 Arbeitnehmenden kontrolliert

Die kantonale TPK setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie des Kantons zusammen. Sie hat die Kontrollvorgaben des Bundes für 2016 wie in den Vorjahren übertroffen und insgesamt 2258 in- und ausländische Arbeitgeber mit insgesamt 4013 Arbeitnehmern kontrolliert; 58 Arbeitgeberkontrollen mehr als vom Bund vorgegeben. In 428 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Diese Verstossquote resultiert aus den risikobasierten Kontrollen, somit können keine Rückschlüsse auf den gesamten Zürcher Arbeitsmarkt gezogen werden.

Konsequenter Vollzug im Kanton Zürich

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich vollzieht das Entsendegesetz im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. In diesem Zusammenhang sanktioniert es Verletzungen des Entsendegesetzes. So verhängte es 2016 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbständigerwerbenden insgesamt 844 Verwaltungsbussen und 272 Dienstleistungsverbote. Im Bereich der Schnittstellenaufgaben mit primärer Zuständigkeit der Paritätischen Berufskommissionen ist der Kanton jedoch weiterhin auf die reibungslos funktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angewiesen, nur so kann das arbeitsmarktliche Kontrollsystem seine volle Wirkung entfalten. Wie bereits im Vorjahr wurden den Kantonen von den Paritätischen Berufskommissionen schweizweit nur 54 Prozent der von letzteren festgestellten Verstösse gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen durch ausländische Unternehmen weitergeleitet. Angezeigt ist daher keine weitere Verschärfung der flankierenden Massnahmen, sondern die Umsetzung des bestehenden, bewährten Systems unter voller Ausschöpfung seiner Möglichkeiten.  

(Medienmitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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