Stellensuchende ohne Leistungsbezug im Fokus der öffentlichen Arbeitsvermittlung

Die neue Studie «Stellensuchende ohne Leistungsbezug» der Arbeitsmarktbeobachtung AMOSA zeigt, dass jede dritte Person, die sich von einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) abmeldet, keine monetären Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen hat. Die grösste Gruppe bilden dabei Erwerbstätige, die sich während der Kündigungsfrist an- und wieder abmelden.

Zunehmende Zahlen an Sozialhilfebezügern und IV-Rentnern in den vergangenen Jahren führen dazu, dass die Arbeitsmarktintegration der sozialen Sicherungssysteme einen höheren Stellenwert erhält. Auch die öffentliche Arbeitsvermittlung bzw. die RAV sind dadurch verstärkt mit Personen konfrontiert, die keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten, aber dennoch bei den RAV angemeldet sind und eine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben. Vor diesem Hintergrund haben sich die Arbeitsmarktbehörden aus zehn Kantonen dazu entschlossen, das Thema Stellensuchende ohne Leistungsbezug (Nichtleistungsbezüger) aufzugreifen und die Grösse, Zusammensetzung, Anmeldemotive sowie das arbeitsmarktliche Integrationspotenzial dieser Gruppe vertieft zu analysieren.

Heterogene Gruppe an Stellensuchenden

Bei den Stellensuchenden ohne Leistungsbezug handelt es sich tendenziell um jüngere Personen, die mit einer mittleren Dauer der Stellensuche von 42 Tagen vergleichsweise kurze Zeit bei den RAV angemeldet bleiben. Ein weiteres Ergebnis besagt zudem, dass rund ein Drittel davon Erwerbstätige sind, die sich in der Kündigungsfrist bei einem RAV anmelden. Diese Stellensuchenden haben grundsätzlich gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Gruppen sind Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (15%), Ausgesteuerte und Berufs- und Wiedereinsteigerinnen mit jeweils zehn Prozent, Personen aus dem EU-Raum (8%), Familiennachzüger sowie vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge mit jeweils vier Prozent. Charakteristisch für die Nichtleistungsbezüger ist ein hoher Anteil an Personen, bei deren Fallbearbeitung externe Stellen (z.B. Sozialbehörden) involviert sind.  

Schwaches Arbeitsmarktintegrationspotenzial stellt Personalberatende vor Herausforderungen

Viele Stellensuchende ohne Taggeldbezug weisen ein vergleichsweise schwächeres Arbeitsmarktintegrationspotenzial auf und die Handlungsspielräume für Personalberatende sind oft kleiner als bei Stellensuchenden, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen können. Insbesondere die Qualifizierung von Nichtleistungsbezügern gestaltet sich für die Arbeitsmarkbehörden schwierig, weil rechtliche und auch finanzielle Hürden bestehen, die den Zugang zu Kursen und anderen Fördermassnahmen für die Betroffenen einschränken. Auch im Hinblick auf den Ressourcenaufwand und die Fallkomplexität werden Nichtleistungsbezüger häufig ungünstig beurteilt.  

Arbeitsmarktbehörden reagieren flexibel auf Entwicklungen

Eine Bestandsaufnahme von Good Practices im AMOSA-Gebiet zeigt, dass in vielen Kantonen bereits erfolgreich Aktivitäten für Nichtleistungsbezüger angeboten werden. So wird beispielsweise verstärkt die Zusammenarbeit mit externen, ebenfalls involvierten Behörden gesucht. Handlungsempfehlungen, die im Rahmen einer Tagung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Sozialbehörden, IV-Stellen, Migrationsbehörden/ Integrationsfachstellen und Berufsberatung erarbeitet wurden, zielen unter anderem darauf ab, die gemeinsamen Schnittstellen zu den Sozialbehörden zu optimieren, die Fall-Transparenz zu verbessern und gemeinsame Absprachen bei der Fallbearbeitung zu fördern.  

Kantonsübergreifende Beobachtung des Arbeitsmarktes

Ausgehend von der Erkenntnis, dass der Arbeitsmarkt keine Kantonsgrenzen kennt, haben sich die Arbeitsmarktbehörden der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau, Zug und Zürich zur Arbeitsmarktbeobachtung AMOSA zusammengeschlossen. AMOSA erhebt praxisbezogene Informationen, um darauf basierend Lösungsansätze zur raschen und nachhaltigen Integration von Stellensuchenden zu entwickeln.  

(Medienmitteilung der AMOSA)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: