Interessenbindungen online einsehbar
Medienmitteilung 30.04.2017
Die Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates sind neu online auf der Website des Kantons einsehbar. Damit setzt der Regierungsrat die entsprechende Gesetzesänderung um, welche auf Beginn des neuen Amtsjahres am 1. Mai 2017 in Kraft tritt.
Gemäss der vom Kantonsrat beschlossenen Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR) unterrichten die Mitglieder des Regierungsrates die Staatskanzlei beim Amtsantritt und zu Beginn jeden Amtsjahres schriftlich über ihre Interessenbindungen. Offengelegt werden Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts, die mindestens 5 Prozent des Gesellschaftskapitals oder des Stimmrechts umfassen, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie in beratenden Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts. Veröffentlicht werden ausserdem Vertretungen des Kantons in schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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