Hochschulgebiet Zürich Zentrum: Kantonale Gestaltungspläne liegen öffentlich auf

Heute beginnt die öffentliche Auflage von sechs kantonalen Gestaltungsplänen im Hochschulgebiet Zürich Zentrum. Sie dauert bis am 12. Juni 2017. Die kantonalen Gestaltungspläne sollen die langfristige Abstimmung von Neubauten, Freiräumen und Verkehr innerhalb des Hochschulgebiets sowie mit der Umgebung gewährleisten. In einem koordinierten Verfahren werden weitere Prozesse zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen auf den Arealen ausgelöst.

Der Kantonsrat hat der Richtplanvorlage Hochschulgebiet Zürich Zentrum (HGZZ) am 13. März 2017 deutlich zugestimmt. Damit hat die Weiterentwicklung des Hochschulgebiets Zürich Zentrum einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Nun werden in einem koordinierten Verfahren die weiteren Prozesse zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen auf den Arealen ausgelöst. Als Teil davon startet heute die öffentliche Auflage der kantonalen Gestaltungspläne USZ Kernareal Ost, USZ Kernareal Mitte, USZ Kernareal West, USZ/ETH Schmelzbergareal, UZH Wässerwies und UZH Gloriarank.

Die Gestaltungspläne liegen bis am 12. Juni 2017 öffentlich auf. Die Dokumente umfassen Situationspläne, Vorschriften, erläuternde Berichte und einen Umweltverträglichkeitsbericht für die Gestaltungspläne des USZ Kernareals. Die Rückmeldungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auflage und der gleichzeitig stattfindenden Anhörung der Stadt Zürich werden im Sommer 2017 bearbeitet. Die Resultate aus dem aktuellen Studienauftrag Stadtraumkonzept Hochschulgebiet Zürich Zentrum werden bis dann ebenfalls vorliegen und in die Überarbeitung der Gestaltungspläne einfliessen.

Im Anschluss daran setzt der Baudirektor vorerst die Gestaltungspläne USZ Kernareal Ost, USZ/ETH Schmelzbergareal und UZH Wässerwies abschliessend fest. Damit werden sie, vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel, voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Bei den drei Gestaltungsplänen USZ Kernareal West, USZ Kernareal Mitte und UZH Gloriarank wird die Beschlussfassung zur Revision der Verkehrsbaulinien durch den Gemeinderat abgewartet.

Abstimmung von Neubauten, Freiräumen und Verkehr

Die kantonalen Gestaltungspläne sollen die langfristige Abstimmung von Neubauten, Freiräumen und Verkehr innerhalb des Hochschulgebiets sowie mit der Umgebung gewährleisten. Sie beinhalten konkrete Angaben über Baufelder, Höhenentwicklung sowie die Art der Nutzung. Daneben enthalten sie beispielsweise gestalterische Vorgaben und Parkplatzregelungen.

Gleichzeitig mit den kantonalen Gestaltungsplänen startet die Stadt Zürich die öffentliche Auflage der BZO-Teilrevision für das Hochschulgebiet Zentrum-Zürich. Diese schafft eine auf den aktuellen Richtplan abgestimmte Grundordnung und ersetzt die heute im Hochschulgebiet immer noch gültige Bau- und Zonenordnung von 1963. Koordiniert mit den raumplanerischen Verfahren erfolgt die bedingte Schutzentlassung der kommunalen Schutzobjekte durch den Stadtrat und der überkommunalen Schutzobjekte durch den Baudirektor.

Das Amt für Raumentwicklung bietet Sprechstunden an, wo interessierte Bürger Fragen zu den Gestaltungsplänen stellen können. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls unter www.hgzz.zh.ch.

(Medienmitteilung der Baudirektion) 

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: