Hausdurchsuchung bei ehemaligem Sonderschullehrer
Medienmitteilung 13.04.2017
Aufgrund der Medienberichterstattung der letzten Woche und der öffentlich gemachten Missbrauchsvorwürfe durch den ehemaligen Sonderschullehrer selber, hat die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich am 7. April 2017 ein Vorabklärungsverfahren eingeleitet. An seinem Wohnort fand im Rahmen sichernder Massnahmen eine Hausdurchsuchung statt.
Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich hat bereits am Freitag, 7. April 2017 gegen den in den letzten Tagen medial auftretenden ehemaligen Sonderschullehrer ein Vorabklärungsverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Handlungen mit Abhängigen eingeleitet. Da es sich beim ehemaligen Sonder-schullehrer um einen ehemaligen Beamten handelt, braucht es zur Eröffnung eines Strafverfahrens eine Ermächtigung des Obergerichtes. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch sichernde Massnahmen, die keinen Aufschub ertragen, bereits vorher anordnen.
Im Rahmen solcher sichernden Massnahmen hat die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich am Wohnort des ehemaligen Sonderschullehrers eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Des Weiteren ist mit ihm eine polizeiliche Einvernahme angesetzt. Es gilt die Hintergründe und Umstände der durch ihn mehrfach medial geäusserten sexuellen Missbräuche zu klären.
Personen, welche sachdienliche Hinweise, die mit diesen oder weiteren Vorwürfen im Zusammenhang stehen, machen können, werden gebeten, sich an die Telefonnummer 044 247 30 94 zu wenden.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantwortet die Medienverantwortliche der Oberstaatsanwaltschaft, Corinne Bouvard, am 13.04.2017 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter Telefon 043 258 22 21.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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