Kantonspolizist freigestellt

Die Kantonspolizei Zürich wurde vergangene Woche durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich über die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen Sachbearbeiter der Kriminalpolizei sowie über seine Verhaftung informiert (siehe Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft vom 11. April 2017).

Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme wurde er per sofort freigestellt. Zudem wurde ein internes Administrativverfahren eingeleitet. Für die betroffene Person gilt die Unschuldsvermutung.

Aus Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Das Strafverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich geführt.

Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Werner Schaub
 

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