Für einen zeitgemässen Schutz der Uetliberg-Landschaft – Schutzverordnung festgesetzt

Das Gebiet Uetliberg-Albis ist eine wertvolle naturnahe Landschaft vor den Toren der Stadt Zürich. Es zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere aus. Gleichzeitig ist es ein attraktives Ziel für Erholungssuchende und Freizeitsportler. Die Baudirektion hat unter Einbezug der betroffenen Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter und verschiedener Interessengruppen die Schutzverordnung Uetliberg-Albis (1. Etappe) erarbeitet und nun festgesetzt.

Der kantonale Richtplan sowie das Planungs- und Baugesetz verpflichten den Kanton Zürich, Schutzmassnahmen für das Gebiet Uetliberg-Albis zu treffen. Die Schutzverordnung Uetliberg-Albis hat zum Ziel, die landschaftliche Eigenart des Gebiets mit den vorhandenen Naturwerten auch für künftige Generationen zu bewahren. Sie stimmt die verschiedenen Interessen aufeinander ab und zeigt auf, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie das Gebiet künftig genutzt werden kann. Mit Hilfe von Bestimmungen, die den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst sind, soll die Landschaft weiterhin Raum für abwechslungsreiche Landschaftserlebnisse und verschiedenartige Erholungsaktivitäten bieten. Zudem soll die wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleiben sowie die Land- und Forstwirtschaft zeitgemäss und nachhaltig wirtschaften können.

Die Erarbeitung erfolgte unter Einbezug der betroffenen Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter und verschiedenen Interessengruppen. Der Entwurf der Schutzverordnung lag vom 11. November bis 10. Dezember 2015 öffentlich auf. Anschliessend hat die Baudirektion die Schutzverordnung auf Basis der Einwendungen überarbeitet und nun festgesetzt. Neben kleineren Korrekturen und Anpassungen am Text wurde die Abgrenzung der Schutzverordnung in der Allmend Brunau und im Albisgüetli reduziert. Zudem lässt eine Anpassung der Bestimmungen das nicht gewerbliche Pflücken von Bärlauch, Beeren und häufigen Pilzarten in der Waldschutzzone zu.

Reichhaltige Tier- und Pflanzenwelt, attraktives Erholungsgebiet

Das weitgehend bewaldete Gebiet Uetliberg bildet den nördlichen Abschluss der Albis-Bergkette, eines markanten Molassebergrückens zwischen den engen Tälern der Sihl und der Reppisch. Es schliesst den Landschaftsteil mit ein, der vom Uetliberg über das Albis-güetli und den Höckler bis in die Allmend Brunau vorstösst. Dieses ganzjährig attraktive Erholungsgebiet für den Grossraum Zürich trägt zusammen mit anderen naturnahen Räumen wie dem Pfäffikersee oder dem Tössbergland wesentlich zur hohen Lebensqualität im Kanton Zürich bei.

Das Gebiet zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebensräumen für eine reichhaltige, zum Teil stark gefährdete Tier- und Pflanzenwelt aus. Da dieser Landschaftsraum kaum durch Strassen und Infrastrukturanlagen zerschnitten ist, ist die biologische Durchlässigkeit und Vernetzung gut gewährleistet. Am Uetliberg und Albis findet sich zudem eines der grössten Eibenvorkommen Europas. Wegen seiner ausserordentlichen geologischen, biologischen, kulturhistorischen und landschaftlichen Werte wird das Gebiet bereits seit 1983 als Landschaft und Naturdenkmal von nationaler Bedeutung beurteilt.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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