Strafverfahren gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon

Die Staatsanwaltschaft I hat das gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon geführte Strafverfahren wegen Begünstigung und Rechtspflegedelikten eingestellt.

Der Ombudsmann des Kantons Zürich hat gestützt auf bei ihm eingegangene Beschwerden bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeige gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon erstattet. Die Staatsanwaltschaft I für Besondere Untersuchungen hat daraufhin nach Ermächtigungserteilung durch das Obergericht des Kantons Zürich ein Strafverfahren wegen Begünstigung und Rechtspflegedelikten eingeleitet und durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft hat nun dieses Verfahren am 10. März 2017 unter hälftiger Kostenauflage zu Lasten des Beschuldigten eingestellt. Diese Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt der stellvertretende Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, Christian Philipp, am 16. März 2017 von 16.00 bis 17.00 Uhr unter Telefon 043 258 22 25.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: